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Kurz und bündig

Irreführende Werbung für UMCKALOABO

Die zur Schwabe-Gruppe gehörenden Firmen Spitzner und ISO Arzneimittel dürfen bestimmte Werbebehauptungen für UMCKALOABO nicht mehr aufstellen. Der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V., der für Gewerbetreibende gegen unlautere Methoden der Konkurrenz vorgeht, hat beim Landgericht Karlsruhe eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach auf Verpackungen, Werbeaufstellern etc. folgende Aussagen zu unterlassen sind: „UMCKALOABO packt den Infekt* an der Wurzel! *akute Bronchitis”, „wirksam: gegen Viren, gegen Bakterien”, „kein Antibiotikum – trotzdem gründlich” und „löwenstark bei Husten” (Landgericht Karlsruhe: 14 O 70/12 KfH III, Beschluss vom 25. Sept. 2012). Der Verband begründet seine Klage unter anderem damit, dass die Aussagen wissenschaftlich nicht gesichert und fernab der Zulassung sind. Die Verfügung ist in Bezug auf die zur symptomatischen Behandlung der akuten Bronchitis zugelassenen UMCKALOABO Tabletten und Saft für Kinder rechtskräftig. Hinsichtlich bestimmter Werbeaussagen zur Lösung folgt jedoch ein Hauptsacheverfahren. 2010 musste ISO Arzneimittel schon einmal eine Unterlassungserklärung zu UMCKALOABO-Werbung abgeben. Beklagt wurde auch damals der Vergleich mit Antibiotika und Grippemitteln (Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft: Tätigkeitsbericht 2010, http://www.schutzverband-muenchen.de/dokumente/taetigkeitsbericht_schutzverband_2010.pdf). Der in UMCKALOABO enthaltene Pelargoniumextrakt kann die Leber schädigen. Ein belastbarer Nutzenbeleg für die einzige zugelassene Anwendung bei akuter Bronchitis steht weiterhin aus (a-t 2012; 43: 62, 2011; 42: 63 und 72, 2008; 39: 105-6).

© 2012 arznei-telegramm, publiziert am 7. Dezember 2012

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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