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"Krebsmittel" Edelfosin – keine klinischen Studien auf Kosten der Krankenkassen: Ärzte, die das nicht zugelassene und daher nicht verkehrsfähige "Krebsmittel" Edelfosin verschreiben, handeln ordnungswidrig (vgl. a-t 4 [1993], 40). Jetzt entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, daß gesetzliche Krankenkassen eine Behandlung mit Edelfosin nicht zu bezahlen brauchen. Ein Patient mit niedrig malignem Non-Hodgkin-Lymphom hatte das Etherlipid im Rahmen einer klinischen Prüfung erhalten und die Allgemeine Ortskrankenkasse auf Kostenerstattung verklagt. Die Richter betonen, daß gesetzliche Krankenkassen für das Erkennen, Heilen und Lindern von Krankheiten zuständig seien – "unter 'Berücksichtigung', nicht 'Finanzierung' des medizinischen Fortschritts". Die finanziellen Risiken der Erprobung habe der Gesetzgeber "demjenigen aufgebürdet, der die Zulassung betreibt" (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, AZ.: L 16 Kr 28/93 LSG NRW). Während die Firma Medmark den schwerkranken Patienten fünfstellige Summen für die fragwürdige Behandlung abverlangt (vgl. a-t 2 [1991], 23), kann sich die Prüfung für den Arzt lohnen: Von einem Therapeuten wissen wir, daß er Prämien von 1.000 DM für Patienten erhielt, denen er Edelfosin verordnete.


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