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Kurz und bündig

Großbritannien – Ginkgo biloba (TEBONIN u.a.), Nikotin-Pflaster (NICOTINELL TTS u.a.), Schlafmittel Zopiclon (XIMOVAN) u.a.: 600 Präparate können in England demnächst nicht mehr zu Lasten des nationalen Gesundheitssystems (NHS) verordnet werden. Auf der aktuellen "Schwarzen Liste" stehen Vitamin- und "Gesundheits"-Produkte im weiteren Sinne, einschließlich Ginkgo biloba (hierzulande TEBONIN u.a.), Knoblauchpräparate, Betakarotin, glutenfreie Nahrung, Insektenrepellents und Mineralwasser. Auch die in Großbritannien rezeptfreien Nikotinpflaster (NICOTINELL TTS u.a.) dürfen – wie bereits in Deutschland – nicht mehr zu Lasten des Sozialsystems verordnet werden. "Wer sich Rauchen leisten kann, mag auch Entwöhnungshilfen kaufen", kommentiert der Gesundheitsminister. Die Hersteller topischer Antirheumatika wie FELDEN (Pfizer) und VOLTAREN-Emulgel (hierzulande VOLTAREN-Emulgel, Ciba) senken die Preise ihrer Produkte auf den "Referenzpreis", so daß die Kosten der Rheuma-Externa weiterhin vom NHS getragen werden (Scrip 1848 [1993], 2). Aus dem gleichen Grund verbilligt Rhône-Poulenc das Hypnotikum Zopiclon (XIMOVAN) von 98 Pence auf 16 Pence pro Tablette (Scrip 1846 [1993], 3). Zopiclon besitzt ein den Benzodiazepinen entsprechendes Spektrum erwünschter und unerwünschter Wirkungen und damit keine nennenswerten Vorteile. Abhängigkeit und Entzugsschlaflosigkeit sind beschrieben (vgl. a-t 7 [1991], 58, 12 [1992], 126). Mit rund 1,30 DM pro Tablette wird XIMOVAN in Deutschland bis zu zehnfach teurer angeboten als bewährte Benzodiazepine wie preisgünstiges Oxazepam (z.B. OXA-10 L.U.T.).


© 1993 arznei-telegramm

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