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Kurz und bündig

Morbus ALZHEIMER - kein Off-label-Gebrauch von Bexaroten (TARGRETIN)

In den vergangenen Wochen haben die Firmen Pfizer und Johnson & Johnson zwei große Phase-III-Studien mit dem monoklonalen Antikörper Bapineuzumab bei Morbus ALZHEIMER wegen Wirkungslosigkeit abgebrochen. Bapineuzumab galt bisher als das klinisch am weitesten entwickelte Immuntherapeutikum gegen Beta-Amyloid, dessen Anreicherung im Gehirn nach der Beta-Amyloid-Hypothese ursächlich für die Demenz sein soll. Das Mittel ist somit ein weiterer Wirkstoff, der die in ihn gesetzte Hoffnung auf Heilung oder zumindest Besserung der bislang unheilbaren Erkrankung nicht erfüllt. Hoffnungen auf einen Fortschritt in der ALZHEIMER-Therapie knüpfen sich derzeit auch an das Krebsmittel Bexaroten (TARGRETIN), das für das fortgeschrittene kutane T-Zell-Lymphom zugelassen ist. Ein im Februar in Science publizierter Tierversuch mit Mäusen hat Schlagzeilen wie "Krebsmittel vertreibt ALZHEIMER-Symptome" ausgelöst. Tatsächlich sollen sich bei den Mäusen unter Bexaroten sowohl Beta-Amyloid-Plaques als auch bereits eingetretene kognitive Defizite zurückgebildet haben, und zwar in erstaunlich kurzer Zeit. So beeindruckend dies auch klingt: Auf der Basis eines solchen einzelnen unbestätigten Tierversuchs würde üblicherweise noch nicht einmal der Beginn von klinischen Studien in Betracht gezogen werden. Als eine Ursache für das Scheitern vieler präklinisch erfolgreicher Stoffe wird diskutiert, dass bei den Versuchstieren andere pathologische Charakteristika des Morbus ALZHEIMER fehlten, unter anderem Neurofibrillen aus Tau-Protein. Letzteres gilt auch für die Mäuse im Bexaroten-Experiment. Von den vielen experimentellen Substanzen, die im Tierversuch Erfolg versprechend scheinen, ohne dass daraus bis heute ein wirksames Medikament gegen ALZHEIMER hervorgegangen wäre, unterscheidet sich Bexaroten aber dadurch, dass es gleichzeitig ein in einer anderen Indikation zugelassenes Arzneimittel ist und daher legal off label verordnet werden könnte. In den USA sollen landesweit verzweifelte Angehörige die Off-label-Verordnung von ihren Ärzten gefordert haben. US-amerikanische Bioethiker erteilen dem aber beim jetzigen Kenntnisstand eine klare Absage. Ohne jegliche klinische Studie ist ein Heilversuch mit Bexaroten, das häufig mit auch schwerwiegenden unerwünschten Effekten einhergeht, bei ALZHEIMER-Patienten nicht zu rechtfertigen (LOWENTHAL, J. et al.: N. Engl. J. Med. 2012; 367: 488-90; LAFERLA, F.M.: N. Engl. J. Med. 2012; 367: 570-1/ati d).

© 2012 arznei-telegramm, publiziert am 17. August 2012

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