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Kurz und bündig

MELANOTAN - ein illegales Bräunungsmittel

Nahtlose Bräune, Steigerung der Libido bei Männern und Frauen, Hilfe bei Erektionsstörungen und schlanke Figur. All das wird im Internet für MELANOTAN versprochen. Die auch als Barbiedroge bezeichnete synthetische Variante des körpereigenen Melanozyten-stimulierenden Hormons steigert die Bildung des Pigmentes Melanin in der Haut ohne Sonneneinfluss. Der Vertrieb des Polypeptids als MELANOTAN II zur kosmetischen Bräunung ist illegal. Wegen der hormonellen Wirkung wäre eine Zulassung als Arzneimittel erforderlich (Gute Pillen - Schlechte Pillen 2010; Nr. 5: 7; SCHWEIM, H.G.: Pharm. Ztg. 2010; 155: 3833-5). Selbst die Anwendung zur subkutanen Injektion scheint Bräunungswillige nicht abzuschrecken. MELANOTAN soll rund einen Monat lang täglich subkutan gespritzt werden, anschließend ein- bis zweimal pro Woche, um den Bräunungseffekt aufrecht zu erhalten. Klinische Studien hierzu fehlen. Die Risiken sind unkalkulierbar. An unerwünschten Wirkungen sind Erbrechen, Blutdrucksteigerung und Flush sowie Gähn- und Streckbedürfnis beschrieben. Unerwartete Erektionen werden im Internet oft als positive Anwendungsfolge gedeutet. Generelle Bedenken bestehen wegen unspezifischer Effekte des Hormonanalogs, das in verschiedene physiologische Systeme einzugreifen scheint (EVANS-BROWN, M. et al.: BMJ 2009; 338; 424-5). Bestehende Nävi können sich vergrößern. Mit zunehmender Bräunung der Haut färben sie sich zudem tief dunkel. Die Diagnose maligner Veränderungen wird dadurch erschwert (LANGAN, E.A. et al.: BMJ 2009; 338: 2009). Wer den Angaben von Anbietern vertraut, dass die Veränderungen der Muttermale eine harmlose Anwendungsfolge sind, und deshalb auf dermatologische Kontrollen verzichtet, läuft Gefahr, dass ein Melanom nicht erkannt wird. Behörden in den USA, Großbritannien und in skandinavischen Ländern warnten schon vor Jahren vor der Verwendung des weltweit nicht zugelassenen Bräunungsmittels (FDA: News Release, 5. Sept. 2007; MHRA: Press Release, 17. Nov. 2008; Danish Medicines Agency: Warning, 8. Aug. 2008 u.a.). Jetzt äußert auch das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Vorbehalte (BfArM: Pressemitteilung 14/10 vom 28. Okt. 2010). Im Zuge der Recherchen für einen Fernsehbericht (ZDF: WISO vom 1. Nov. 2010) wurden deutsche Internetseiten von "traumvonbraun.de", über die MELANOTAN illegal verkauft wurde, Ende Oktober 2010 abgestellt: "zurzeit nicht erreichbar". MELANOTAN wird jedoch weiterhin über - auch deutschsprachige - ausländische Internetseiten angeboten, -Red.

© 2010 arznei-telegramm, publiziert am 5. November 2010

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