AIDA und YASMINELLE - Jenapharm und Schering verstoßen
gezielt gegen das Heilmittelwerbegesetz: "Welche Pille verhütet ganz sanft, ist leicht und macht dabei schön? Die neue Pille mit Herz - AIDA!", wirbt
Jenapharm im Internet bei Markteinführung der neuen Drospirenon-haltigen Pille, die gegenüber den seit 2000 angebotenen Kombinationen YASMIN und
PETIBELLE (a-t 2000; 31: 103-4) weniger Ethinylestradiol enthält. Abgesehen davon, dass
"Schönheit" keine Indikation für ein Kontrazeptivum ist, handelt es sich um einen eindeutigen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Dieses
verbietet Herstellern die Bewerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel bei Laien. Auch heute noch findet sich auf der Jenapharm-Homepage ein Link zu einer
Pressemitteilung vom Juni 2006, in der AIDA u.a. als "sanfte, sichere Pille für junge Mädchen und Frauen" mit "positiven Auswirkungen auf Haut, Haare
und Figur" bezeichnet wird (zu finden unter http://www.jenapharm.de). Auch Schering bewirbt bei
Markteinführung das mit AIDA identische Produkt YASMINELLE im Internet unzulässig und unseriös mit "Beauty-Effekt", "Feel-good-Faktor" und
"Figur-Bonus" unter http://www.yasminelle.de. Bereits die Verwendung des Handelsnamens in der
Internetadresse dürfte als Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz gelten. Zumindest die Werbung ist inzwischen vorsichtiger formuliert. Jetzt ist nur noch
von "positiver Wirkung auf deinen Körper" die Rede. Da das Verbot der Laien-Werbung (DTC = Direct To Consumer) für verschreibungspflichtige
Arzneimittel selbst Anfängern im Pharmamarketing bekannt ist, gehen wir von einem gezielten Verstoß aus. Offensichtlich soll - wie vor einigen Jahren beim
Appetithemmer Sibutramin (REDUCTIL; a-t 1999; Nr. 4: 41-2) - auch getestet werden, ob das
Werbeverbot hierzulande noch durchgesetzt wird. Gleichzeitig veranschaulicht der Schering-Jenapharm-Konzern eindrucksvoll, mit welch unseriösen
Marketingmethoden zu rechnen ist, falls die direkte Werbung beim Verbraucher auch in Europa zugelassen werden sollte. In den USA, wo dies seit langem erlaubt
ist, mahnt die Arzneimittelbehörde FDA von sich aus Firmen ab, wenn diese unzulässige Behauptungen aufstellen. Hierzulande obliegt die
Überwachung den jeweiligen Landesbehörden. Und die haben angesichts der Dreistigkeit des Firmenmarketings offensichtlich seit Jahren kapituliert (vgl.
a-t 2004; 35: 91-2). Die Vermarktung von AIDA und YASMINELLE ist unseriös und zielt auf den
Lifestylebereich ab. Inzwischen gibt es Hinweise auf eine möglicherweise erhöhte Thrombogenität Drospirenon-haltiger Kombinationen (s. auch Seite 94). Wir raten von der Verordnung ab, -Red.
* Vorversion am 7. Sept. 2006 als blitz-a-t
veröffentlicht.
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