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Kurz und bündig

AIDA und YASMINELLE - Jenapharm und Schering verstoßen gezielt gegen das Heilmittelwerbegesetz: "Welche Pille verhütet ganz sanft, ist leicht und macht dabei schön? Die neue Pille mit Herz - AIDA!", wirbt Jenapharm im Internet bei Markteinführung der neuen Drospirenon-haltigen Pille, die gegenüber den seit 2000 angebotenen Kombinationen YASMIN und PETIBELLE (a-t 2000; 31: 103-4) weniger Ethinylestradiol enthält. Abgesehen davon, dass "Schönheit" keine Indikation für ein Kontrazeptivum ist, handelt es sich um einen eindeutigen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Dieses verbietet Herstellern die Bewerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel bei Laien. Auch heute noch findet sich auf der Jenapharm-Homepage ein Link zu einer Pressemitteilung vom Juni 2006, in der AIDA u.a. als "sanfte, sichere Pille für junge Mädchen und Frauen" mit "positiven Auswirkungen auf Haut, Haare und Figur" bezeichnet wird (zu finden unter http://www.jenapharm.de). Auch Schering bewirbt bei Markteinführung das mit AIDA identische Produkt YASMINELLE im Internet unzulässig und unseriös mit "Beauty-Effekt", "Feel-good-Faktor" und "Figur-Bonus" unter http://www.yasminelle.de. Bereits die Verwendung des Handelsnamens in der Internetadresse dürfte als Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz gelten. Zumindest die Werbung ist inzwischen vorsichtiger formuliert. Jetzt ist nur noch von "positiver Wirkung auf deinen Körper" die Rede. Da das Verbot der Laien-Werbung (DTC = Direct To Consumer) für verschreibungspflichtige Arzneimittel selbst Anfängern im Pharmamarketing bekannt ist, gehen wir von einem gezielten Verstoß aus. Offensichtlich soll - wie vor einigen Jahren beim Appetithemmer Sibutramin (REDUCTIL; a-t 1999; Nr. 4: 41-2) - auch getestet werden, ob das Werbeverbot hierzulande noch durchgesetzt wird. Gleichzeitig veranschaulicht der Schering-Jenapharm-Konzern eindrucksvoll, mit welch unseriösen Marketingmethoden zu rechnen ist, falls die direkte Werbung beim Verbraucher auch in Europa zugelassen werden sollte. In den USA, wo dies seit langem erlaubt ist, mahnt die Arzneimittelbehörde FDA von sich aus Firmen ab, wenn diese unzulässige Behauptungen aufstellen. Hierzulande obliegt die Überwachung den jeweiligen Landesbehörden. Und die haben angesichts der Dreistigkeit des Firmenmarketings offensichtlich seit Jahren kapituliert (vgl. a-t 2004; 35: 91-2). Die Vermarktung von AIDA und YASMINELLE ist unseriös und zielt auf den Lifestylebereich ab. Inzwischen gibt es Hinweise auf eine möglicherweise erhöhte Thrombogenität Drospirenon-haltiger Kombinationen (s. auch Seite 94). Wir raten von der Verordnung ab, -Red.

*  Vorversion am 7. Sept. 2006 als blitz-a-t veröffentlicht.



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