logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 1997; Nr. 5: 58 
Nebenwirkungen

TERBINAFIN (LAMISIL) UND HÖRSTÖRUNGEN

Das Antimykotikum Terbinafin (LAMISIL) beeinträchtigt auffällig häufig den Geschmack bis zum totalen Verlust der Empfindung (a-t 11 [1994], 109; 1 [1993], 20). Kürzlich wurde über Störung des Farbsinns (grüne Schleier über allen Gegenständen) nach dreiwöchiger Einnahme berichtet, die eine Woche nach Absetzen verschwindet.1 Holländischen Behörden liegen zwei Verdachtsmeldungen zu Hörschäden in Verbindung mit dem Pilzmittel vor:

Nach dreiwöchiger Einnahme von Terbinafin gegen Nagelmykose spürt eine 39jährige Druck auf dem rechten Ohr, Ohrensausen und Hörminderung rechts. Da sie ihre Beschwerden mit dem Mittel in Verbindung bringt, setzt sie es einen Tag darauf ab. Ein HNO-Arzt stellt eine Schallempfindungsstörung fest mit Hörverlust von 30 dB bei tiefen und 10 dB bei hohen Tönen. Innerhalb weniger Tage nach Absetzen bessert sich das Hörvermögen. Lediglich das Druckgefühl hält noch etwa zwei Wochen an. Andere Medikamente gebraucht die sonst gesunde Frau nicht. Eine 64jährige klagt nach dreiwöchiger Einnahme von Terbinafin gegen Nagelpilz ebenfalls über Ohrensausen und Hörstörungen. Bei der audiologischen Untersuchung fällt eine beidseitige Hörminderung um bis zu 60 dB auf. Da kein Zusammenhang mit dem Antimykotikum gesehen wird, nimmt sie es noch drei Monate lang weiter. Viereinhalb Jahre später besteht die Beeinträchtigung des Hörvermögens fort.

Bereits während einer Multicenterstudie mit 102 Teilnehmern berichteten zwei Patienten über Hörstörungen. Die Prüfärzte hielten einen Zusammenhang mit Terbinafin für nicht wahrscheinlich.2 Ob deshalb ein Hinweis in den Produktinformationen fehlt? Wir bitten bei Verdacht um Bericht an das NETZWERK.

1  GUPTA, A. K. et al.: Arch. Dermatol. 132 (1996), 845
2  Geneesmiddelen bulletin 31: 4 (1997), 48


© 1997 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 1997; Nr. 5: 58