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Korrespondenz

LICHTSCHÄDEN DURCH ARZNEIMITTEL

Der Kollege REITER (a-t 8 [1995], 86) macht Ihnen den Vorwurf, daß Sie das Johanniskraut "glatt" vergessen hätten. Ich wäre dem Kollegen dankbar, wenn er mir eine Kasuistik zu einer Lichtreaktion durch Johanniskraut beim Menschen mitteilen würde.

Merkwürdigerweise reagieren nur Rinder auf die darin enthaltenen Chinone mit phototoxischen Reaktionen, während beim Menschen derartige Reaktionen nach meiner Kenntnis nie beschrieben wurden. Die Ursache liegt möglicherweise darin, daß das phototoxische Hypericin in der Pflanze als Vorstufe enthalten ist und offenbar besser resorbiert wird als das Chinon, das meist in der Droge vorkommt. Auf jeden Fall wäre ich dem Kollegen für einen entsprechenden Hinweis dankbar, weil ich bisher gerade wegen der Beobachtung an Rindern intensiv nach entsprechender Literatur gesucht habe.

Ebenso verhält es sich übrigens mit dem Buchweizen, der das dem Hypericin eng verwandte Fagopyrin enthält.

Das Bergamottöl ist entgegen der Zuschrift des Kollegen PORTZ (a-t 8 [1995], 86) keinesfalls verboten, sondern stellt einen der wichtigsten Parfüm-Grundstoffe dar. Verboten ist vielmehr eine höhere Konzentration an phototoxischen Furocumarinen, unter denen das 8-MOP (MELADININE) für die PUVA-Therapie sehr bedeutsam ist. Heute dürfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Bergamottöle nur noch mit einem extrem geringen Gehalt an Furocumarinen verwendet werden und wirken deshalb auch nicht mehr phototoxisch.

Dipl.-Chem. Prof. Dr. med. H. IPPEN
D-37077 Göttingen


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