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Im Blickpunkt

DAS NEUE PLAZEBO-NIVEAU
ODER QUO VADIS ARZNEIMITTELKOMMISSION?

Ohne Bezugsentgelt, da nicht abonniert, aber nicht gratis, weil Bundesärztekammer und kassenärztliche Bundesvereinigung das Mitteilungsblatt der Arzneimittelkommission (AK) Köln aus den Beiträgen ihrer Mitglieder mit 380.000 DM subventionieren, erscheint viermal im Jahr die "Arzneiverordnung in der Praxis".

Nach dem neuerlichen Rücktritt des gewählten Vorstandes der AK weist das Impressum der Ausgabe 2/94 nur noch einen verantwortlichen Redakteur aus. Das Blatt enthält u.a. Mitteilungen – wie etwa zur Behandlung der Prostatahyperplasie (s. a-t 11 [1991], 100) oder wie "neu" sind die Hypnotika Zopiclon und Zolpidem? (s. a-t 7 [1991], 58; 12 [1992], 125 bzw. a-t 3 [1992], 32; 11 [1992], 115). Auch klingt sanftes Frotzeln an, wenn von "der unterkühlten akademischen Kritik" in der Kollegenzeitschrift Arzneimittelbrief oder vom "sensationell gefärbten" arznei-telegramm die Rede ist. Da freut's den Leser, wenn die "Arzneiverordnung in der Praxis" 2/94 das richtige Mittelmaß gefunden hat, nämlich "den sachlichen und praxisgerechten Ton". Diese Extra-Beilage zum Deutschen Ärzteblatt unterscheidet sich überdies vom Standesorgan der Bundesärztekammer durch anzeigenfreies Erscheinungsbild und durch zurückhaltende Bewertungen wie z.B. von Phytopharmaka bei Prostatahyperplasie.

"Eine Größenminderung der Prostata wurde bisher nicht zweifelsfrei nachgewiesen", doch von der Kommission E des BGA sind bisher "Kürbissamen, Brennesselwurzel und Zwerg(säge)palme positiv monographiert worden." Die Diskussion über den Sinn verschiedenartig wirkender Arzneimittel endet in der Feststellung: "Dies würde bedeuten, daß man zwei bis drei Medikamente zur Behandlung der BPH einsetzen müßte."

Der Habenseite des Medikamentendschungels soll das neue Schlafmittel Zolpidem (BIKALM, STILNOX) angehören: "...besteht auch hier theoretisch die Chance eines global besseren Abschneidens im Vergleich zu Benzodiazepinen. Aber dies ist nicht bewiesen." Im Vergleichstest mit Triazolam (HALCION) und Flunitrazepam (ROHYPNOL u.a.) soll das neue Zopiclon (XIMOVAN) "hervorragend" abgeschnitten haben: "Häufiger als bei Plazebo wurden nur bitterer Geschmack bei Zopiclon, leichte Sprachprobleme bei Triazolam und eine gewisse Unsicherheit in den Beinen bei Flunitrazepam gesehen." Offenbar kommt es auf den Blickwinkel an, denn verschiedene Gesundheitsbehörden des Auslands haben Triazolam wegen unvertretbarer Risiken verboten (vgl. a-t 10 [1991], 86; 11 [1992], 111). Dank der "Arzneiverordnung in der Praxis" werden solche Störungen der schönen heilen Welt der Psychopharmaka dem Leser erspart.

Gerne würde der Leser der "Arzneiverordnung in der Praxis" erfahren, was mit "Unerwartet-aber-wichtig" (UAW)-Meldungen über Arzneimittelzwischenfälle an die Arzneimittelkommission geschieht, die dort der Kollege TEIRESIAS unter der Devise "Unbedingt-aufmerksam-werden" bewerten sollte, aber mangels Masse an Meldungen oder – nach den jüngsten Entlassungen – an fachkundigen Mitarbeitern nicht kann. Die Spalte "Warnsignale" enthält deshalb fast ausschließlich ausländische Literaturzitate aus 1993.

Wir hoffen sehr, daß es der Arzneimittelkommission 1994 gelingen möge, ihre für einige hunderttausend Mark angeschaffte komfortable Textverarbeitung für die Nebenwirkungsauswertung so zu aktivieren, daß neue Erkenntnisse und nicht längst Bekanntes zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen vermittelt wird. Wir halten uns bereit, die Computersoftware mit teilautomatisierter Erfassung des NETZWERK DER GEGENSEITIGEN INFORMATION des arznei-telegramm den Kölner Kollegen zu schenken und collegialiter in einen Datenaustausch der eingegebenen Meldungen einzutreten. Die Geschäftsführung der AK hätte mehr finanzielle Bewegungsfreiheit, wenn das für das mehr oder minder fehlgeschlagene Datenbankinvestment vergeudete Geld zurückgefordert wird, um damit die entlassenen fachkundigen Mitarbeiter für die dringend notwendige UAW- Auswertung weiterzubeschäftigen. Gilt die Feststellung des Münchner Gesundheitsreferenten (Ärzte Ztg. vom 22. Apr. 1994): "Besser keine Arzneimittelkommission als eine, deren Unabhängigkeit bezweifelt wird"? QUO VADIS, TEIRESIAS?


© 1994 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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