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HEPARINPROPHYLAXE IN GRAVIDITÄT

Eine Schwangere (26. Woche) mit Zustand nach oberflächlicher Thrombophlebitis bei Status varicosis wurde über das hiesige Krankenhaus wegen einer oberflächlichen Venenentzündung auf einmal täglich 7.500 IE Heparin s. c. eingestellt. Ist diese Medikation bei Unsicherheit des Heparins in Bezug auf mögliches BSE-Infektionsrisiko gerechtfertigt?

Dr. G. SCHREMPF (Ärztin für Allgemeinmedizin)
W-2121 Barnstedt


Heparin gilt gegenüber Cumarinderivaten als bevorzugt anzuwendendes Antikoagulans in der Schwangerschaft. Nach Ausschluß mütterlicher Erkrankungen wie Glomerulonephritis, Plazentainsuffizienz und Präeklampsie fanden sich fetale Risiken einer Heparintherapie wie Abort, Unreife, kongenitale Mißbildungen und Totgeburten nicht häufiger als in der Normalbevölkerung.1,2 Unerwünschte Wirkungen bei der Mutter sind Blutungen und Osteoporose nach Langzeittherapie.

Die genannte Heparindosis von täglich einmal 7.500 IE subkutan reicht zur Thromboembolie-Prophylaxe nicht aus. Normalgewichtige Patienten sollten täglich 2 x 5.000 IE Heparin erhalten. Darüber hinaus erscheint die Indika-tionsstellung zweifelhaft. Zustand nach oberflächlicher Thrombophlebitis bei Status varicosis gilt nicht als Indikation für eine längerfristige Heparinisierung. Ein Nutzen dieser Behandlung ist bei der angewendeten Dosierung klinisch nicht belegt. Dies ist bei der Nutzen/Risiko-Abwägung zu berücksichtigen. Bei fehlendem Nachweis eines therapeutischen Nutzens überwiegt das theoretisch gegebene BSE-Infektionsrisiko (vgl. a-t 1 [1991], 2 ; Red.).

1

GINSBERG, J. S. et al.: Thromb. Haemost. 61 (1989), 197

2

GINSBERG, J. S. et al.: Arch. Intern. Med. 149 (1989), 2233


© 1991 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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