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Therapiekritik

DIGITALE GESUNDHEITSANWENDUNGEN (DIGA) – NACHBESSERUNGEN ÜBERFÄLLIG (Langversion)

Mit „Apps auf Rezept“ sehen sowohl der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung als auch der GKV-Spitzenverband eine Vorreiterrolle für Deutschland.1,2 Doch dann trennen sich die Einschätzungen. Der Anbieterverband erachtet digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) schon heute als einen „wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung“.1 Der Kassenverband sieht hingegen die Bilanz der DiGA „in Anbetracht der Erwartungen und des zweifelsohne großen Potenzials für die Versorgung von Ernüchterung geprägt“.2

DiGA sind Smartphone-Applikationen oder browserbasierte Webanwendungen, die helfen sollen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern.2 Sie müssen als Medizinprodukte CE-zertifiziert und zusätzlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft sein und können dann – unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots3 – zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, um eine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung zu unterstützen oder die Zeit bis zum Beginn einer konventionellen Behandlung wie Psychooder Physiotherapie zu überbrücken. DiGA können auch direkt bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden.2  mehr 

© 2024 arznei-telegramm, publiziert am 23. August 2024

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