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Kurz und bündig

Einstufung von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke

Im Oktober 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGh) die Bedingungen präzisiert, unter denen ein Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) angeboten werden darf. Diese Einstufung trifft seitdem nur noch zu, „wenn krankheitsbedingt ein erhöhter oder spezifischer Nährstoffbedarf besteht, der durch das Lebensmittel gedeckt werden soll“. Es genügt demnach nicht, „dass der Patient allgemein aus der Aufnahme dieses Lebensmittels deswegen Nutzen zieht, weil darin enthaltene Stoffe der Störung entgegenwirken oder deren Symptome lindern“.1  mehr 

© 2024 arznei-telegramm, publiziert am 13. Mai 2024

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