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Therapiekritik

STELLENWERT VON GYRASEHEMMERN IM AMBULANTEN BEREICH

Ausführliche Bewertung gleichzeitig als e a-t 10/2023a veröffentlicht.

Die Zulassungsinhaber von Gyrasehemmern (Fluorchinolonen) haben auf Veranlassung der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) im Juni 2023 in einem Rote-Hand-Brief1 erneut auf die seit 2019 wegen potenziell schwerwiegender und möglicherweise irreversibler Schadwirkungen geltenden Anwendungseinschränkungen2 hingewiesen: Gyrasehemmer sollen nicht verordnet werden nach zuvor schwerwiegenden Störwirkungen, bei nicht schweren oder selbstlimitierenden bakteriellen Infektionen, bei nichtbakteriellen Infektionen sowie zur Prävention der Reisediarrhö oder rezidivierender Harnwegsinfektionen. Bei leichten bis mittelschweren Infektionen dürfen sie allenfalls bei Fehlen von Alternativen verwendet werden.1

Orale Gyrasehemmer sind für vielfältige Indikationen zugelassen, aber nur selten Mittel der ersten Wahl im Sinne eines „Antibiotic Stewardship“, wie Empfehlungen der österreichischen Initiative „Arznei & Vernunft“ und ein Leitfaden der bayerischen Landesregierung deutlich machen (siehe Tabelle).3,4 Norfloxacin (NORFLOHEXAL u.a.) und Ofloxacin (OFLOXACIN STADA u.a.) spielen in diesen Ratgebern praktisch keine, Moxifloxacin (AVALOX, Generika) nur eine sehr untergeordnete Rolle.  mehr 

© 2023 arznei-telegramm, publiziert am 20. Oktober 2023

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