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Vorsicht Desinformation

IRREFÜHRENDE WERBUNG FÜR DESVENLAFAXIN (DESVENEURAX)

Eine Pharma-Vertreterin hat mir ein „Informationsblatt“1 zu Desvenlafaxin (DESVENEURAX) dagelassen. Darin wird es unter anderem beworben mit den Aussagen:

- „keine sexuelle Funktionsstörung“
- „keine Gewichtszunahme“

Sind diese Aussagen vor dem Hintergrund der im a-t 2022; 53: 83-4 dargestellten Fakten noch legal oder liegt hier bereits irreführende Werbung vor, die auch gemeldet werden sollte?

N.N. (Name etc. in a-t 7/2023 genannt)

1Neuraxpharm: „DESVENEURAX – Depressionstherapie neu denken, anders verordnen“, undatiert

Unseres Erachtens handelt es sich bei dem „Informationsblatt“1 zu Desvenlafaxin (DESVENAURAX; a-t 2022; 53: 83-4) um irreführende Werbung. In der Fachinformation2 des zur Behandlung einer „Major Depression“ bei Erwachsenen zugelassenen selektiven Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmers (SNRI) wird vor sexuellen Funktionsstörungen unter SNRI gewarnt, die ggf. lang anhalten und trotz Absetzen bestehen bleiben können. Erektile Dysfunktion, verzögerte Ejakulation und Ejakulationsschwäche sind dort als häufige Störwirkungen aufgeführt.  mehr 

© 2023 arznei-telegramm, publiziert am 7. Juli 2023

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