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Korrespondenz

GLYCOWOHL BEI DIABETES MELLITUS?
... viele leere Nutzenbehauptungen

Ich wurde nun häufiger von Patienten auf das Präparat GLYCOWOHL angesprochen, das einen Extrakt aus dem indischen Jambulbaum enthält und einen blutzuckersenkenden Effekt haben soll. Das Präparat wurde wohl in diversen Zeitschriften inkl. Apotheken Umschau stark beworben. Was halten Sie von diesem Präparat?

B. JOCHNER (Ärztin)
D-80992 München
Interessenkonflikt: keiner

Die seit August 2018 angebotenen GLYCOWOHL Tropfen, ein ethanolischer Extrakt (Urtinktur*) aus dem immergrünen indischen Jambulbaum (Syzygium [S.] cumini), sind als Homöopathikum zugelassen, als „Zusatzmittel bei Zuckerkrankheit“1. Nur bei zugelassenen Homöopathika dürfen Indikationen genannt werden mit dem Hinweis, dass sich diese von den homöopathischen Arzneimittelbildern ableiten. Klinische Studien sind für die Zulassung homöopathischer Arzneimittel nicht erforderlich. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bislang auch noch kein einziges Homöopathikum zugelassen, „bei dem sich der Antragsteller auf eine zum Beleg der Wirksamkeit geeignete Studie berufen hätte“.2 Die Zulassung sagt also nichts über den Nutzen aus.

*Die Urtinktur für GLYCOWOHL wird durch Extraktion von 1 Teil pflanzlicher Bestandteile mit 10 Teilen Ethanol hergestellt. Urtinkturen werden in der Homöopathie häufig verdünnt („potenziert“) angewendet.

In den letzten 135 Jahren wurde S. cumini in westlichen Ländern zwar vielfach untersucht, in der Vor-Insulin-Ära, also vor den 1920er Jahren (vgl. a-t 2016; 47: 69-70), allerdings vor allem in Einzelfallbeobachtungen, später insbesondere in Tierversuchen.3 In solchen Publikationen werden für Dosierungen bis zu täglich 100 g S. cumini abhängig von Dosis und Zubereitung blutzuckersenkende Effekte beschrieben.3 Klinische Studien, die heutigen Kriterien entsprechen und eine Wirksamkeit bei der beanspruchten Indikation belegen, haben – wie zu erwarten – weder wir noch Autoren historischer3 und aktueller4 Übersichten gefunden.

Die HeilpflanzenWohl GmbH erweckt hingegen den Eindruck guter wissenschaftlicher Grundlagen. Die als Beleg für den angeblichen blutzuckersenkenden Effekt1 des Ethanol-Extraktes zitierte Studie5 entpuppt sich jedoch als Untersuchung, in der Ratten verschiedene Dosierungen eines wässrigen oder alkoholischen S.-cumini-Extraktes erhalten. Dabei mag es der Firma entgangen sein, dass sich der geprüfte alkoholische Extrakt als „wirkungslos“5 erwiesen hat und lediglich die höchste Dosis eines wässrigen Extraktes (400 mg/Tag für 150 g bis 180 g schwere Ratten) die durchschnittlichen Glukosespiegel gesenkt hat.5

Ebenso dreist ist der Versuch, die beworbene „deutliche und progressive Verbesserung von Symptomen wie Polyurie, Polyphagie, Schwäche oder Gewichtsverlust“6 mit einer unkontrollierten Studie7 zu belegen, in der sich sogar die Libido verbessert haben soll. 30 Patienten mit Typ-2-Diabetes haben hier täglich 12 g S.-cumini-Samenpulver eingenommen.7 Die Dosisempfehlung für GLYCOWOHL beträgt bei chronischen Beschwerden jedoch lediglich ein- bis dreimal täglich fünf Tropfen,8 pro Tag also bis zu rund 0,6 g Urtinktur, entsprechend 0,05 g Droge.

Die unseriösen desinformierenden Werbeaussagen für GLYCOWOHL können dazu führen, dass eine wirksame Diabetes-Therapie mit Arzneimitteln, deren Nutzen durch klinische Studien gut belegt ist, oder eine angepasste Lebensführung vernachlässigt wird. Von der Anwendung von GLYCOWOHL, das bis zu 49,95 € für 100 ml kostet,1 raten wir ab, –Red.

1HeilpflanzenWohl GmbH: unter www.glycowohl.de (Zugriff 13. Febr. 2019)
2BfArM: Jahresbericht 2017/18, Stand Juni 2018; http://www.a-turl.de/?k=dste
3HELMSTÄDTER, A.: Pharmazie 2008; 63: 91-101
4CHAGAS, V.T. et al.: Front. Pharmacol. 2015; 6: 259 (8 Seiten)
5VIKRANT, V. et al.: J. Ethnopharmacol. 2001; 76: 139-41
6HeilpflanzenWohl GmbH: GLYCOWOHL: Werbung in Apotheke adhoc, undatiert; http://www.a-turl.de/?k=ottl
7KOHLI, K.R., SINGH, R.H.: J. Res. Ayurveda Siddha 1993; 14: 89-97
8HeilpflanzenWohl GmbH: Beipackzettel GLYCOWOHL, Stand Juli 2017; http://www.a-turl.de/?k=epst

© 2019 arznei-telegramm, publiziert am 15. Februar 2019

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