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Im Blickpunkt

EXPLODIERTE E-ZIGARETTEN -
WELCHE BEHÖRDE IST ZUSTÄNDIG?

Angenommen, Sie werden gefragt, welche Behörde für die Meldung eines Ereignisses mit explodierter E-Zigarette (a-t 2016; 47: 91-2) zuständig ist, könnten Sie weiterhelfen? Was bei Arzneimitteln relativ klar ist - Meldungen unerwünschter Wirkungen erfassen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und auch das a-t -, ist im Bereich von Lebensmitteln, Tabakwaren, E-Zigaretten u.a. nicht so einfach. Bundesbehörden, die unerwünschte Folgen von Produkten wie E-Zigaretten dokumentieren und auswerten, gibt es nicht.

Auf Anfrage teilen uns das BfArM, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit, dass gemäß Tabakerzeugnisgesetz für die Überwachung von E-Zigaretten, bei denen es sich um so genannte verwandte Erzeugnisse im Sinne des Gesetzes handelt, die "nach Landesrecht zuständigen Behörden"1 als Marktüberwachungsbehörden zuständig sind. Eine bundesweite Übersicht über diese Behörden in den Bundesländern finden wir nicht. Dass es nicht gerade einfach ist, die zuständige Stelle zu finden, lässt das BVL durchblicken: "Die Länder regeln die Zuständigkeit für die Überwachung … eigenständig und durchaus unterschiedlich.  mehr 


©  arznei-telegramm, publiziert am 21.Oktober 2016

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