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Kurz und bündig

Sanofi - Strafzahlung für Desinformationskampagne gegen Clopidogrel-Generika

Im Prinzip kann man davon ausgehen, dass Generika heute als etablierter Bereich des Pharmaangebotes akzeptiert sind. Läuft ein Patent aus, tun sich Anbieter von Originalen allerdings bisweilen schwer, sich mit dem nachdrängenden Wettbewerb abzufinden. Sie versuchen dann unter Umständen auch mit unseriösen Tricks, die Generikakonkurrenz zu behindern. Die französische Wettbewerbsbehörde hat jetzt gegen Sanofi eine Strafe von 40,6 Mio. € verhängt. Die Firma hatte 2008 versucht, ihre dominante Marktposition zu nutzen, um die Vermarktung generischer Versionen des umsatzstarken Thrombozytenaggregationshemmers PLAVIX (Clopidogrel) zu behindern. So ließ Sanofi Ärzte und Apotheker wiederholt glauben, dass ein Austausch des Originals durch Generika anderer Anbieter ein Haftungsrisiko bedeute (Scrip vom 24. Mai 2013: 18). Auch in Deutschland haben Sanofi und der Kovermarkter Bristol-Myers Squibb (ISCOVER) systematisch Desinformation verbreitet, beispielsweise mit großflächig an Ärzte und Apotheken versandten Schreiben, in denen die Rechtmäßigkeit der Zulassung der Generika in Zweifel gezogen wurde. Wirksamkeit und Sicherheit der Nachfolgeprodukte wurden infrage gestellt, etwa weil diese ein anderes Salz von Clopidogrel enthalten. Nach dem Arzneimittelrecht gelten aber verschiedene Salze als "ein und derselbe Wirkstoff", es sei denn, ihre Eigenschaften unterscheiden sich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erheblich in Bezug auf Unbedenklichkeit und Wirksamkeit, was bei Clopidogrel nicht zutrifft (a-t 2008; 39: 91-2). In Rundschreiben rieten Meinungsbildner sogar "dringend" davon ab, "auf das Medikament Clopidogrelbesilat" (gemeint waren damit die Generika von Hexal und ratiopharm) umzustellen (MÜNZEL, T.: Ärzteanschreiben vom 11. Dez. 2008). Von Firmen verbreitete Desinformation hat eine erschreckend lange Halbwertszeit. So wird noch Jahre nach Patentablauf die Austauschbarkeit von Clopidogrelpräparaten hinterfragt (a-t 2012; 43: 30). Und auch die unsinnige Behauptung, dass sich die Bioverfügbarkeit von Originalpräparat und Generikum generell um 45% unterscheiden kann (a-t 2013; 44: 44-5), taucht immer wieder auf. Verglichen mit Strafzahlungen in den USA, die dort Milliarden Dollar betragen können (a-t 2010; 41: 116), erscheint die Höhe von 40,6 Mio. € in Frankreich gering. Der Betrag ist allerdings ein Signal, endlich auch im europäischen Raum gezielt gegen unseriöses Marketing vorzugehen, -Red.

© 2013 arznei-telegramm, publiziert am 7. Juni 2013

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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