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Kurz und bündig

Olanzapin (ZYPREXA) - "Wackelpatent" und die Folgen

Am 4. Juni 2007 erklärte das Bundespatentgericht das Eli Lilly-Patent für das Neuroleptikum Olanzapin (ZYPREXA) erstinstanzlich für nichtig. Zahlreiche Olanzapin-Generika kamen daraufhin auf den Markt. Nach einigem Hin und Her bei verschiedenen Gerichten hob der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember 2008, also mehr als ein Jahr später, das Urteil des Bundespatentgerichts unwiderruflich auf. Die Generika-Anbieter müssen ihre Olanzapin-Präparate, die inzwischen einen Marktanteil von weit über 50% haben, aus dem Handel ziehen und können diese erst 2011 wieder einführen. Weltweit ist ZYPREXA mit einem Umsatz von 4,7 Milliarden Dollar einer der Bestseller des Pharmamarktes. Für die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bedeutet das Urteil jährliche Mehrkosten von mehr als 100 Mio. Euro, für die betroffenen Generika-Anbieter das Risiko beträchtlicher Schadenersatzforderungen durch Eli Lilly. Besonders betroffen sind der ohnehin angeschlagene Merckle-Ratiopharm-Konzern und Betapharm. Die Generika können - laut Empfehlung des Originalanbieters - problemlos gegen ZYPREXA ausgetauscht werden: "Die Inhaltsstoffe sind hinsichtlich ihrer Verträglichkeit, Sicherheit und Wirksamkeit vergleichbar" (Lilly GmbH: Schreiben an Apotheken vom 18. Dez. 2008). Ob sich Lilly des Eigentores bewusst ist? Üblicherweise werden Originalanbieter nicht müde zu behaupten, dass eine Umstellung vom Original auf Generika die Therapiesicherheit gefährdet. In umgekehrter Richtung scheint es hingegen keine Probleme zu geben, -Red.

© 2009 arznei-telegramm, publiziert am 16. Januar 2009

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