logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 2004; 35: 73nächster Artikel
Kurz und bündig

Anstieg gastrointestinaler Blutungen durch Mehrverordnung von Cox-2-Hemmern: Der angebliche Beleg für eine bessere Verträglichkeit der Cox-2-Hemmer Rofecoxib (VIOXX) und Celecoxib (CELEBREX) im Vergleich zu konventionellen Antirheumatika beruht im Wesentlichen auf zwei Studien, in denen Daten massiv manipuliert wurden (vgl. a-t 2001; 32: 87-8). Dass ihr unkritischer Einsatz zu einer Häufung schwerer Magen-Darm-Komplikationen führen kann, legt eine Querschnittserhebung aus Kanada nahe. Aus einem umfassenden Register in Ontario werden Verordnungsdaten und Krankenhausdiagnosen von insgesamt 1,3 Millionen Einwohnern über 65 Jahre erhoben. Die Autoren korrelieren die Zahl der Verordnungen herkömmlicher Antirheumatika und von Cox-2-Hemmern mit der Anzahl von Krankenhausaufnahmen aufgrund oberer gastrointestinaler Blutungen. Mit Einführung der Cox-2-Hemmer im April 2000 nehmen die Verordnungen nichtsteroidaler Antirheumatika von 14,0% auf 19,8% zu. Zeitgleich steigt die Rate stationärer Behandlungen wegen oberer gastrointestinaler Blutungen von 15,4 auf 17,0 pro 10.000 Personen. Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs und fehlender alternativer Erklärungen (z.B. vermehrte Einnahme oraler Antikoagulanzien u.a.) vermuten die Autoren einen kausalen Zusammenhang mit Cox-2-Hemmern. Hinweise für erhöhte kardiale Morbidität ergeben sich nicht (MAMDANI, M. et al.: BMJ 2004; 328: 1415-6). Querschnittserhebungen beinhalten zwar wegen zahlreicher Verzerrungsmöglichkeiten (Bias) eine schwache Evidenz. Die Studie stellt jedoch die Verschreibung von Cox-2-Hemmern an Risikopatienten unter der fälschlichen Annahme einer besseren gastrointestinalen Verträglichkeit erneut in Frage, -Red.

© 2004 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.