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Kurz und bündig

Kava-Kava-Produkte zwischen Marktrücknahme und Rezeptpflicht: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hält den Vertrieb von Kava-Kava-Produkten wegen Leberschädlichkeit "nicht für vertretbar" und hatte vor zwei Monaten angekündigt, deren Zulassung widerrufen zu wollen (a-t 2001; 32: 121). International haben die 30 Berichte zu Leberschäden in Verbindung mit Kava Kava bzw. Kavain aus Deutschland und der Schweiz, darunter sechs Berichte zu Leberversagen (viermal Lebertransplantation erforderlich, ein tödliches Ereignis) verschiedene Maßnahmen ausgelöst. In Frankreich ruht die Zulassung von Kava-Produkten bereits seit Jahresbeginn - zunächst für ein Jahr. Die französische Arzneimittelbehörde stützt sich dabei auf die Berichte aus Deutschland und der Schweiz und empfiehlt, ab sofort Kava Kava nicht mehr zu verwenden. Von der Maßnahme ausgenommen sind homöopathische Zubereitungen in höheren Verdünnungen ("Potenzen"; Agence fran&#ccedil;aise de s&#eacute;curit&#eacute; sanitaire des produits de sant&#eacute;: Pressemitteilung vom 9. Jan. 2002). Der ÜS-amerikanischen Arzneimittelbehörde gingen mehrere Berichte über schwere Schäden in Verbindung mit Kava-Kava-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln zu, darunter mindestens ein Bericht über Leberversagen mit nachfolgender Lebertransplantation bei einer zuvor gesunden jungen Frau. Mit Anschreiben an Ärzte versucht die FDA, an weitere Meldungen zu kommen (Schreiben der FDA vom 19. Dez. 2001*). Die kanadische Gesundheitsbehörde rät Verbrauchern, auf die Verwendung von Kava Kava zu verzichten, bis die Behörde Maßnahmen beschlossen hat (Health Canada: Advisory vom 16. Jan. 2002**). In Deutschland steht eine Entscheidung des BfArM aus. Auf Betreiben der Hersteller ist zunächst die Verschreibungspflicht für Kava Kava vorgesehen (frühestens zum 1. Juli 2002). Die Firmen wollen wohl Schlimmeres verhindern.

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