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postexpositionelle hiv-prophylaxe mit nevirapin (viramune): vital bedrohliche leber- und hautschäden
 
POSTEXPOSITIONELLE HIV-PROPHYLAXE MIT NEVIRAPIN (VIRAMUNE):
VITAL BEDROHLICHE LEBER- UND HAUTSCHÄDEN


Der nicht nukleosidale Reverse-Transkriptasehemmer Nevirapin (VIRAMUNE) ist zur Kombinationstherapie von HIV-Infizierten zugelassen, wird aber auch zur postexpositionellen Prophylaxe verwendet.

Die US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) warnen soeben Ärzte und medizinisches Personal vor schweren Leber- und Hautschäden in Verbindung mit der postexpositionellen Anwendung. In Zusammenhang mit der Einnahme Nevirapin-haltiger Regime nach Nadelstichverletzungen und anderer versehentlicher Exposition erhielt die amerikanische Arzneimittelbehörde bislang 22 Berichte über schwerwiegende Schädigungen, darunter 12 mit Hepatotoxizität (fulminante Hepatitis, Leberversagen, Notwendigkeit der Lebertransplantation u.a.), 14 mit Hautschädigung (darunter STEVENS-JOHNSON-Syndrom, bei 4 Personen Leber- und Hautschädigung) und 1 Bericht über Rhabdomyolyse. Solche unerwünschte Wirkungen sind von der Behandlung HIV-Kranker bekannt (a-t 2000; 31: 48).

Die CDC weisen warnend darauf hin, dass gesunde Personen, die ein mehrwöchiges Regime mit Nevirapin zur postexpositionellen HIV-Prophylaxe einnehmen, Gefahr lebensbedrohlicher Schadeffekte eingehen. Auf Einhaltung der Dosisvorschriften ist zu achten (6 Personen hatten Nevirapin nicht einschleichend dosiert). Nutzen und Risiken der Einnahme sind sorgfältig abzuwägen, zumal die versehentliche Exposition mit HIV meist nicht zur Infektion führt.

Nevirapin ist kein notwendiger Bestandteil von Prophylaxe-Regimen: In Deutschland wird die postexpositionelle Prophylaxe üblicherweise mit einem Regime aus den Reverse-Transkriptasehemmern Zidovudin (RETROVIR) und Lamivudin (EPIVIR; beide Mittel im Kombipräparat COMBIVIR) und einem Proteasehemmer wie Nelfinavir (VIRACEPT) oder Indinavir (CRIXIVAN) durchgeführt.

Morbidity and Mortality Weekly Report 5. Jan. 2001; 49: 1153-6/ ati d



 
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blitz-a-t 05. Januar 2001

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