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Korrespondenz

NSAR + KORTIKOID: MISCHBARKEITS-FALLE

Im Beipackzettel der DEXA-PHLOGONT L-Ampullen (Azupharma) wird trotz des von Ihnen in a-t 2000; 31: 85 erwähnten Verbots des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Kombination beziehungsweise Mischbarkeit mit den Diclofenac-Ampullen der gleichen Firma ausdrücklich zugelassen. Wie lässt sich das in Einklang bringen? ...

B.E. POHL (Arzt für Allgemeinmedizin, Sportmedizin)
D-13159 Berlin

Die Formulierung in der Fachinformation1 "DEXA-PHLOGONT L-Ampullen sind mit DICLOPHLOGONT-Ampullen kompatibel" bezieht sich lediglich auf pharmazeutische Eigenschaften der Präparate und nicht auf die therapeutische Anwendung. Dagegen unterläuft der Hinweis auf "Wirkungsverstärkung" ohne Warnung vor den besonderen Risiken dieser Kombination klar die Sicherheitsentscheidung des BfArM. Diese Desinformation mag dem Hersteller Umsatz bringen, den Ärzten jedoch im Schadensfall Probleme bei Schadenersatzklagen. Produktinformationen werden hierzulande nach der Zulassung behördlich nicht systematisch auf Korrektheit geprüft, -Red.

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