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Kurz und bündig

"Fettschürze" und "Reithose" - Fettabsaugen riskant: Bei der heute gebräuchlichen Tumeszenz-Technik zur Figurkorrektur wird das Körperfett mit einer Lösung aus Kochsalz, Lidokain (XYLOCAIN u.a.) oder anderen Lokalanästhetika, Adrenalin (SUPRARENIN u.a.) und Bikarbonat aufgeschwemmt. Dies erleichtert das Absaugen und soll Schmerzen und Blutverluste verringern. Um größere Fettmengen bis 1,5 Liter zu entfernen, werden bis zu 6 Liter der Lösung subkutan infundiert. Die dabei eingesetzten Lidokainmengen reichen bis zu 55 mg pro kg Körpergewicht, dem Elf- bis Achtzehnfachen der üblicherweise in der Anästhesie gebräuchlichen Maximaldosis. Amerikanische Chirurgen und Gerichtsmediziner haben Autopsieberichte und Totenscheine der Jahre 1993 bis 1998 in New York City ausgewertet und beschreiben fünf tödliche Verläufe unter dem Eingriff. Eine hohe Dunkelziffer ist zu vermuten, da Komplikationen oder Todesfälle nicht meldepflichtig sind. Zwei sonst gesunde Personen starben während des Eingriffs an nicht-beeinflussbarem Blutdruckabfall mit Bradykardie und Herzstillstand ohne pathologische Befunde in der Autopsie. Eine Patientin verstarb im Lungenödem, eine weitere an einer Lungenembolie. Für den fünften Patienten fehlen ausreichende Daten. Die kardiotoxische Wirkung des Lidokains kann zu den fatalen Verläufen beigetragen haben. Da der Eingriff teilweise in Vollnarkose oder unter Anwendung sedierender Medikamente wie Midazolam (DORMICUM u.a.) erfolgt, werden frühe neurologische Warnzeichen einer Lidokainintoxikation unterdrückt. Aufklärung der Patienten über tödliche Risiken des Eingriffs ist erforderlich. Eine Meldepflicht sollte insbesondere für tödlichen Ausgang eingerichtet werden (RAO, R. B. et al.: N. Engl. J. Med. 340 [1999], 1471). Die kosmetischen Ergebnisse der bei Korrektur der Bauch- oder Gesäßregion etwa 6.000 DM bis 8.000 DM teuren Tumeszenzliposuktion fallen allzuhäufig unbefriedigend aus. Lässt sich der Eingriff, für den es nur kosmetische und keine medizinischen Gründe gibt, rechtfertigen, sollte er ausschließlich stationär und in örtlicher Betäubung unter Assistenz eines Anästhesisten vorgenommen werden. Prüfung auf APC-Resistenz (a-t 12 [1996], 118) hilft, Patienten mit besonderer Gefährdung durch Thrombose und Embolie herauszufiltern, -Red.


© 1999 arznei-telegramm

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