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                            a-t 1998; Nr. 2: 13-4nächster Artikel
Im Blickpunkt

KEIN SCHUTZ VOR NIERENSCHÄDEN:
ANALGETIKA-KOMBINATIONEN WEITERHIN REZEPTFREI

Im August 1997 bestätigte das Bundesgesundheitsministerium, dass koffeinhaltige Mischanalgetika vom Typ THOMAPYRIN dosisabhängig Nierenschäden und Niereninsuffizienz auslösen können. Rund 60.000 Menschen leiden in Deutschland an Nierenversagen. 15.000 haben eine funktionierende Transplantatniere, 45.000 müssen dialysiert werden. 10% bis 15% dieser Erkrankungen sind Folge der Einnahme von Schmerzmittelkombinationen ("Analgetika-Nephropathie"). Bei jedem zehnten Betroffenen lösen die toxischen Kombinationen zusätzlich ein Karzinom der ableitenden Harnwege aus. Die Betreuung dieser Patienten erfordert jährliche Kosten in der Größenordnung von bis zu 800 Millionen DM (a-t 8 [1997], 86).1

Den für herstellerfreundliche Entscheidungen bekannten Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht fechten diese Daten nicht an. Ohne Beteiligung sachkompetenter Nephrologen lehnt er soeben - wie schon vor fünf Jahren - die Rezeptpflicht für Analgetika-Kombinationen ab. Diese gilt seit knapp zehn Jahren ausschließlich für koffeinhaltige Schmerzmittel mit mehr als 10 g analgetischen Wirkstoffen pro Packung, also nur für Großpackungen, die es beispielsweise von THOMAPYRIN längst nicht mehr gibt.

Der Lobby-Ausschuss hinterlässt eine Spur Verbraucherschutz-feindlicher Entscheidungen. So lehnte er 1986 die Unterstellung des mit Risiko von Agranulozytose und von Schock behafteten Metamizols (NOVALGIN u.a.) unter die Verschreibungspflicht ab.2 Die Rezeptpflicht kam erst, nachdem das Bundesgesundheitsministerium das Votum der "Sachverständigen" verworfen hatte. Gleiches erscheint auch jetzt notwendig. Der überflüssige Aussschuss sollte im Rahmen der 8. Novelle des Arzneimittelgesetzes abgeschafft werden. Er trägt nicht zur Arzneimittelsicherheit bei, sondern behindert die zuständige Bundesbehörde bei risikomindernden Maßnahmen.

Das Problem der Analgetika-Kombinationen ist faktisch kein ärztliches, sondern eines der Apothekerschaft. Von den über 20 Millionen verkauften Packungen THOMAPYRIN entfallen 99% auf den Handverkauf in Apotheken. Ob das neue Marketingkonzept der Apotheker "Gesundheit aus der Apotheke - Sicherheit durch Beratung"3 Abhilfe schafft? Die Konsequenz wäre: Keine koffeinhaltigen Mischanalgetika mehr verkaufen!

1

POMMER, W., M. MOLZAHN: Internist 37 (1996), 1129

2

Arzneim.-Komm.: Dtsch. Ärztebl. 83 (1986), B-3267

3

Pharmaz. Ztg. 143 (1998), 381


© 1998 arznei-telegramm

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