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Korrespondenz

KOMMISSIONSWARE -
NEUE MASCHE VOM PHARMAREFERENTEN?

Eine Vertreterin der Firma Rosen Pharma besuchte mich heute, um mir das Liponsäure-Präparat ALPHA-VIBOLEX 300 FIX- Kombiset vorzustellen. Es handelt sich dabei um einen Karton, in dem sich zehn Fläschchen zum Infundieren und 60 Kapseln ALPHA-VIBOLEX 300 befinden sowie einige Infusionsbestecke. Das ganze Paket entspricht einer N2-Packung.

Nun wurde mir folgendes unterbreitet: Das Paket wolle sie mir "kommissionsweise" überlassen, damit ich es bei einem Patienten verwenden kann. Sie ließ sich die Überlassung des Sets schriftlich bestätigen. Da es sich aber um eine N2-Packung handele, wollte sie nach ca. drei bis vier Wochen von mir ein Kassenrezept über das verordnete Kombiset. Ich vermute einen neuen Trick zur Absatzförderung...

Dr. med. Ch. OSSMANN (Fachärztin f. Allgemeinmedizin)
D-70329 Stuttgart

Hier dürfte sich die Pharmareferentin außerhalb der Legalität bewegen. Nach Paragraph 47 (4) Arzneimittelgesetz darf sie nur Muster in der kleinsten Packungsgröße abgeben, und zwar nur auf schriftliche Anforderung.

Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nur über Apotheken vertrieben werden. Gleichzeitig verstoßen Ärzte, die sich auf "Kommissionsware" einlassen, gegen das Dispensierverbot. Nicht zuletzt entsteht Druck, die Ware wieder loszuwerden und zu verordnen, ohne den Nutzen von Liponsäure zu hinterfragen (a-t 11 [1996], 107; 1 [1977], 13). Unser Tip: Vertreter(innen) mit solchem Ansinnen vor die Tür setzen und Anzeige beim zuständigen Arzneimittelreferat der Landesbehörde erstatten, -Red.


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