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Kurz und bündig

Arzneimittel im Straßenverkehr: Zahlreiche Medikamente beeinträchtigen die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Bekannt ist die Einschränkung des Reaktionsvermögens durch ZNS-wirksame Mittel wie Antidepressiva, Antipsychotika, Beruhigungs- und Schlafmittel sowie opioidhaltige Analgetika. Nach einer Kohortenstudie an über 65jährigen verdoppelt die tägliche Einnahme von 20 mg Diazepam (VALIUM u.a.) das Risiko eines Verkehrsunfalls. Unter 125 mg Amitriptylin (SAROTEN u.a.) steigt es auf das Fünffache. Vor allem ältere Antihistaminika wie Clemastin (TAVEGIL) sedieren, bisweilen auch neuere Varianten wie Terfenadin (TELDANE). Appetithemmer wie Amfepramon (REGENON u.a.) und Norpseudoephedrin (ANTIADIPOSITUM u.a.) sowie das auch in gängigen Schnupfenmitteln enthaltene Phenylpropanolamin (RECATOL N, in RHINOPRONT u.a.) können Konzentrationsstörungen und Aggressivität hervorrufen. Daneben setzen auch andere Effekte die Fahrtüchtigkeit herab: So können Augentropfen die Sehschärfe beeinträchtigen und Antidiabetika Hypoglykämie mit Koordinations- und Bewußtseinsstörungen verursachen. Unter blutdrucksenkenden Mitteln kommen plötzlicher Blutdruckabfall bis hin zu Synkopen vor. Nicht immer weisen Hersteller ausreichend deutlich auf die Gefährdung hin: Während in der Fachinformation für den als Prostatamittel angebotenen Alphablocker Terazosin (FLOTRIN, Stand 1/95) eine mögliche Einschränkung des Reaktionsvermögens erwähnt wird, soll dergleichen unter Alfuzosin (URION bzw. UROXATRAL; Stand 10/94 bzw. 1/95), das ebenfalls Schwindel, Benommenheit u.ä. auslösen kann, nicht beobachtet worden sein (Curr. Probl. 21 [1995], 12/ati d).


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