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Korrespondenz

MAGNEROT FÜR ZWEI-KLASSEN-MEDIZIN?

Die Wörwag Pharma ... erdreistet sich, zwei verschiedene Magnesium-Präparate unter dem Slogan anzupreisen:

"MAGNEROT N – das notwendige, billige Magnesium für Ihren Rezeptblock
MAGNEROT classic – das empfehlenswerte Mg-Orotat für Ihre Privat-Patienten."

Wird jetzt dem eh schon sehr zweifelhaften Präparat der entsprechende Life-Style eingehaucht? ...Was mich umtreibt, ist die Befürchtung, daß die Kampagne ernstgemeint ist. Ein erster zwar hirnrissiger, aber dennoch nicht ganz harmloser Versuch, die Grenzen der Zwei- Klassen-Medizin zu erweitern? Gibt es eigentlich noch irgendwelche ethischen Schranken für die Pharma-Werbung? Ansonsten bestelle ich in Zukunft zu jedem Standard-Präparat die Aufpreisliste mit den Extras.

Dr. med. T. SCHRÖDER (Arzt für Innere Medizin, Kardiologie)
D-22765 Hamburg

Auch die vorangegangene Werbung für MAGNEROT war unhaltbar. "MAGNEROT hat durch die spezielle Kombination von Magnesium mit der Orotsäure wesentliche Vorteile ...". So und ähnlich darf die Wörwag GmbH nicht mehr für ihr Magnesiumorotat-Präparat werben. Das Oberlandesgericht Stuttgart untersagte der Firma 13 weitere Behauptungen, darunter, daß "in zahlreichen Veröffentlichungen ...für die Orotsäure verschiedene therapeutische Wirkungen belegt werden" können, daß Orotsäure "auch gute Erfolge bei der Behandlung von Herzerkrankungen" habe und daß "Orotat als Schlepper für das Magnesium" diene.

Aus theoretischen Vorstellungen und Tierversuchen dürfe nicht auf einen klinischen Nutzen geschlossen werden. In einer Aufbereitungsmonographie des Bundesgesundheitsamtes werde die klinische Wirksamkeit von Orotsäure zudem für sämtliche Anwendungsgebiete negativ beurteilt (Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 27. Nov. 1992, 2 U 236/90), –Red.


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