logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 1994; Nr. 5 : 47nächster Artikel
Netzwerk aktuell

Blutzuckermeßgeräte – Meßfehler vermeiden: Gehäufte Unterzuckerungen diagnostiziert ein Allgemeinmediziner bei insulinpflichtigen Diabetikern, die ihre Blutzuckerwerte mit ULTRA-HDI-Meßgeräten bestimmen und danach die Insulindosis selbständig festlegen. Die zu Hause festgestellten Glukosespiegel weichen erheblich von den im Prüflabor gemessenen Werten ab (NETZWERK-Bericht 6691). Aufgeschreckt durch einen Zuckerwert von 35 mg% mit ACCUTREND, aber 91 mg% mit DIATEK für die gleiche Blutprobe kontrolliert ein praktischer Arzt aus Norddeutschland Blutzuckerwerte von 34 Patienten mit beiden Geräten und findet viermal Abweichungen von über 30% (Bericht 6807). Nicht nur unpräzise Geräte führen zu Fehlmessungen (a-t 1 [1990], 6; 7 [1990], 65): Umgebungstemperaturen über 33° C und unter 14° C sowie Hämatokritwerte unter 35% oder über 45% verursachen Meßfehler. Zu kleine oder zu große, falsch auf dem Testfeld plazierte Bluttropfen verfälschen das Ergebnis ebenso wie unkorrekte Einwirkzeiten und falsch oder zu lange aufbewahrte Teststreifen. Gründliche Schulung der Benutzer hilft, solche Fehler zu vermeiden. Blutzuckermeßgeräte sollen regelmäßig mit gerätespezifischen Kontrollösungen geprüft, durch erfahrenes Personal gereinigt und ermittelte Werte mit naßchemischen Labormethoden abgeglichen werden (SCHLEBUSCH, H., M. SORGER: Laboratoriumsmedizin 15 [1991], 535; Drug Ther. Bull. 31 [1993], 30). Häufig liegt die Fehlerquelle nicht im Gerät, sondern in einer falschen elektrochemischen bzw. Farbreaktion des Testfeldes. Ein Diabetologe kommentiert: "In unsere Klinik kommt alle Jahre wieder das Eichamt, um Körperwaagen und Blutdruckmeßgeräte zu eichen. Zur Kontrolle der Blutzuckerteststreifen ist das Eichamt bisher nicht erschienen" (CHANTELAU, E.: pers. Mitteilung).


© 1994 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 1994; Nr. 5 : 47nächster Artikel