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Korrespondenz

REZEPTPFLICHT FÜR PROPYPHENAZON
(ARANTIL P U.A.) ÜBERFÄLLIG

In a-t 1 (1994), 16 besprechen Sie das Schockrisiko durch Parazetamol; mit dem Hinweis, daß überwiegend Kombinationen mit Propyphenazon verantwortlich gemacht werden müssen. Das ist zunächst richtig, nur: Allergische Reaktionen vom Soforttyp sind für Parazetamol extrem selten; für Propyphenazon sind sie relativ häufig. In meiner klinisch-allergologischen Sprechstunde habe ich im Laufe von 23 Jahren annähernd 2.000 Patientinnen/Patienten mit einer anamnestischen allergischen oder pseudoallergischen Sofortreaktion auf periphere Analgetika beraten; darunter 500 bis 600 Fälle mit einer gesicherten oder wahrscheinlichen Pyrazolon-Allergie vom Soforttyp und nur einen Patienten mit einer wahrscheinlichen Soforttyp-Allergie gegen Parazetamol.

Patienten mit einer anamnestisch wahrscheinlichen allergischen Sofortreaktion auf ein Pyrazolon/Parazetamol-Kombinationspräparat werden regelmäßig mit Parazetamol oral reexponiert. In keinem Fall habe ich dabei bis jetzt eine Reaktion beobachten können. Anders ist die Situation bei den sogenannten pseudoallergischen Reaktionen auf Azetylsalizylsäure: In diesen Fällen kann Parazetamol, nach meiner Erfahrung allerdings sehr selten, ebenfalls eine pseudoallergische Reaktion (vom Soforttyp) bewirken. Nach meiner Einschätzung hat Parazetamol von allen peripheren Analgetika das geringste Risiko einer Allergie oder sogenannten Pseudoallergie vom Soforttyp. Bei den Pyrazolonen ist das anders. Die Verschreibungspflicht für Propyphenazon ist m.E. überfällig, zusammen mit einem deutlichen Warnhinweis hinsichtlich eines möglichen allergischen Schocks (a-t 4 [1987], 40; 4 [1989], 44; 11 [1992], 111).

Prof. Dr. med. KLEINHANS
Krankenhaus Bad Cannstatt (Hautklinik, Abt. f. Allergologie)
D-70374 Stuttgart


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