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CAVE GEFÄLLIGKEITSVERORDNUNGEN VON KODEINEN

Nur etwa 40% der Abhängigen mit Kodeinmißbrauch decken ihren Bedarf aus Szenequellen, mehr als 50% über ärztliche Verordnungen. Dabei gilt die Verordnung eines Suchtmittels an Suchtkranke als Kunstfehler (vgl. a-t 8 [1988], 76) – mit Ausnahme der Verordnung von Levomethadon (L-POLAMIDON) im Rahmen eines kontrollierten Methadon-Substitutionsprogrammes. Das Mißbrauchspotential von Kodein-Derivaten wird häufig unterschätzt. In der Szene dominieren vor allem das Kodeinpräparat CODEINUM PHOSPHORICUM COMPRETTEN und das Dihydrokodein REMEDACEN sowie zunehmend auch das höher dosierte DHC MUNDIPHARMA, das von befragten Abhängigen als rascher wirkend und besser verträglich als REMEDACEN bezeichnet wird. Kommentar einer Patientin: "Man fühlt sich völlig normal wie bei Heroin." Der Entzug von Dihydrokodein oder Kodein ist subjektiv schwerer zu ertragen als der von Heroin. Die unkontrollierte Verschreibung von Kodeinderivaten an Drogenabhängige schädigt daher die Betroffenen zusätzlich.

KEUP, W.: Manuskript im Druck


© 1993 arznei-telegramm

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