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Warnhinweis

ENZEPHALOPATHIEN DURCH WISMUTPRÄPARATE

1975 warnten wir erstmals vor Enzephalopathien durch Einnahme von Wismutpräparaten (a-t 6 [1975], 41). In Frankreich waren schwere Nervenerkrankungen durch Wismut Anlaß für ein vorübergehendes Verbot solcher Mittel (vgl. a-t 8 [1978], 74). Seit bekannt ist, daß Wismutsalze das Wachstum von Helicobacter pylori unterdrükken, erleben Wismutpräparate eine Renaissance zur Behandlung peptischer Ulzera. Wegen des Risikos schwerer zentralnervöser Störungen meldeten wir kürzlich erneut Bedenken gegen die Langzeiteinnahme der Präparate an (vgl. a-t 5 [1992], 42). Dem Bundesgesundheitsamt gingen zwischenzeitlich "zahlreiche Fälle von neurotoxischen Nebenwirkungen" in Verbindung mit Wismutpräparaten zu, "darunter drei Fälle von Enzephalopathie". Das Amt hat für Wismutpräparate Stufe I des Stufenplans zur Abwehr von Arzneimittelrisiken eingeleitet.

Schreiben des Bundesgesundheitsamtes an pharmazeutische Unternehmer vom 25. Juni 1992 / ati d

1

RIGOTTI, N. A., K. A. EAGLE: J. Am. Med. Ass. 255 (1986), 1018

2

Ciba-Geigy: tel. Mitteilung vom 7. Juli 1992


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