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Korrespondenz

ÜBERFLÜSSIGER SCHWANGERSCHAFTSTEST?

... Eine falsche Charge des Noury-Tests wurde vom Hersteller im November 1989 nicht zurückgerufen, obwohl es ihm aus mehreren Praxen bekannt gemacht worden war. Durch den falsch negativen Test wurde eine Tubargravidität nicht rechtzeitig diagnostiziert. Verklagt zur Zahlung von Schmerzensgeld wurde die behandelnde Frauenärztin vom OLG Hamm am 16.03.92. Die mitangeklagte Fa. Nourypharm wies die Klage mit folgender Begründung ab:
"Die immunologischen Schwangerschaftsteste aus dem Schwangerenurin stellen für die Diagnose der Extrauteringravidität keine große Rolle dar... Die Teste werden frühestens 8 bis 11 Tage nach dem erwarteten Beginn der (ausgebliebenen) Regel positiv... Daher ist heute der Verdacht auf eine Extrauteringravidität eine Indikation für die wesentlich empfindlichere Methode des Beta-HCG-Nachweises im mütterlichen Blut." (So die Einlassung vor Gericht, vgl. Schriftsatz an das OLG Hamm - 3 U 204/91).
Der Widerspruch ist offensichtlich: Nach einer solchen Zeit ist – wie wir wissen – eine intrauterine Gravidität immer im Ultraschall nachweisbar. Wenn der Noury-Test ungeeignet ist für die Diagnosefindung bei einer möglichen Extrauteringravidität, wozu dient er dann eigentlich? Bleibt zu hoffen, daß die Fa. Nourypharm es wenigstens bei Medikamenten fertigbringt, evtl. falsche Chargen zurückzurufen!

Dr. med. A. NASS (Frauenärztin)
W-4933 Blomberg


Falsch-negative Testergebnisse sind auch nach anderen Schwangerschaftstests wie B-TEST COLOR und EVATEST COLOR beschrieben (vgl. a-t 8 [1988], 69).


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