logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 1992; Nr. 3: 30nächster Artikel
Netzwerk aktuell

EEG-SEDIERUNG IM ERSTEN LEBENSJAHR

Seitdem die gesamte Gruppe der Antihistaminika wegen Auslösung von Schlafapnoen nicht mehr im ersten Lebensjahr angewendet werden darf, habe ich für mich noch keine Alternative gefunden. Von neuropädiatrischer Seite wurden mir Neuroleptika wie z.B. Promazin (PROTACTYL) vorgeschlagen. Dabei ist allerdings eine erhebliche motorische Inhibition im Schlaf zu beobachten (die Kinder bewegen sich erheblich weniger), so daß Apnoen noch eher bei Neuroleptika zu erwarten wären als das bei Antihistaminika wie z.B. Doxylamin (MEREPRINE) der Fall ist...

Dr. G. ARNOLD (Kinderarzt)
W-4010 Hilden


Die Hersteller von Antihistaminika haben wegen des Risikos der Auslösung von Schlafapnoen Kinder unter dem 1. Lebensjahr von der Anwendung ausgeschlossen. Diese sinnvolle Vorsichtsmaßnahme soll der unkontrollierten Anwendung solcher Mittel bei Kleinkindern und Säuglingen vorbeugen. Bei der Ableitung des EEG unter Sedierung liegt eine andere Situation vor, da das Kind während der Sedierung unter Kontrolle ist. Deshalb ist das theoretische Risiko der Auslösung einer Schlafapnoe unter diesen Bedingungen nicht gegeben. Es bestehen u.E. keine Bedenken, unter ärztlicher Überwachung Doxylamin auch bei Kindern im 1. Lebensjahr anzuwenden. Im übrigen gilt das Risiko der Auslösung von Schlafapnoen nicht nur für antihistaminikahaltige Schlafmittel, sondern auch für andere sedierende Stoffe, so daß die Abwägung von Risiko und Nutzen bei dieser Indikation nicht durch Ausweichen auf andere Stoffe verbessert wird. Darüber hinaus ist eine Kontinuität der Anwendung des sedierenden Mittels notwendig, um die Vergleichbarkeit der Befunde sicherzustellen (–Red.).


© 1992 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 1992; Nr. 3: 30nächster Artikel