Vertrieb von genmanipuliertem L-Tryptophan strafbar: Die Staatsanwaltschaft Freiburg erhebt Anklage gegen den als verantwortlich
beschuldigten pharmazeutischen Unternehmer der Firma AS Pharma
Kirchzarten. Der Beschuldigte habe das Fertigarzneimittel L-TRYPTOPHAN ohne Zulassung des BGA in Verkehr gebracht und durch Fahrlässigkeit die
Körperverletzung von Personen verursacht. Im Januar 1989 sei der Firma AS vom japanischen L-TRYPTOPHAN-Produzenten Showa Denko die
Änderung des Herstellungsverfahrens für den Rohstoff mitgeteilt worden, der seither durch gentechnische Manipulationen und nicht mehr wie seit 1975
biologisch hergestellt werde. Der Beschuldigte habe es unterlassen, die Einstellung der Produktion und des Verkaufs von L-TRYPTOPHAN AS anzuordnen und ein
neues Zulassungsverfahren gemäß Arzneimittelgesetz zu beantragen. Unterlassungsfolge sei bei einigen Patienten ein Eosinophilie-Myalgie-Syndrom. Die
Tat sei nach den einschlägigen Paragraphen des Arzneimittelgesetzes und des Strafgesetzbuches strafbar (AZ 44 Js 399/90 - 44 Js 1212/90 - 44 Ls 35/91).
Das von uns im a-t 4 (1987), 35 wegen unphysiologischer Dosierung als bedenklich eingestufte L-Tryptophan war Gegenstand von Frühwarnungen in a-t 12
(1989), 116 und 1 (1990), 1. Wir übersehen inzwischen im NETZWERK DER GEGENSEITIGEN INFORMATION rund 40 schwere Zwischenfälle als
Folge der L-Tryptophan-Einnahme.
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