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Negativliste gestoppt: Wie geht es weiter? Am 1. Juli 1991 trat die Verordnung "Negativliste" des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft. (vgl. a-t 6 [1991], 50). Sie sieht vor, daß der Bundesausschuß Ärzte/Krankenkassen eine Liste der betroffenen Präparaten veröffentlicht. Da dies der Bundesausschuß ablehnte, wollte das aufsichtsführende Bundesgesundheitsministerium die Liste veröffentlichen. Dagegen legten einige Hersteller erfolgreich Widerspruch vor dem Sozialgericht Köln ein. Das Gericht stellte fest, daß nur der Bundesausschuß Ärzte/ Krankenkassen die Liste veröffentlichen dürfe. Dieser lehnte jedoch erneut ab. Das Durcheinander ist perfekt. Die Verordnung zur Negativliste ist zwar in Kraft getreten, kann jedoch nicht ausgeführt werden, so daß der verordnende Arzt nicht in Regreß genommen werden kann. In Anbetracht der ungehemmt steigenden Ausgaben wird bald erneut Handlungszwang eintreten. Möglicherweise werden die Zuzahlungen der Versicherten entsprechend dem therapeutischen Stellenwert der Arzneimittel erhöht:

  • Lebenswichtige Arzneimittel: keine Zuzahlung
  • Wesentliche Arzneimittel: mittlerer Zuzahlungsbetrag
  • Arzneimittel von zweifelhaftem Wert: hohe Zuzahlung

© 1991 arznei-telegramm

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