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Kurz und bündig

In Norwegen abgelehnte Arzneimittel: Das zur Lokalbehandlung bei Herpes simplex-Hauterkrankungen bestimmte Aciclovir (ZOVIRAX Creme 5%) wird nach zweiter Beratung der norwegischen Gesundheitsbehörde weder zur initialen Behandlung noch gegen rezidivierenden Herpes genitalis oder Herpes labialis zugelassen. Mängel in der Dokumentation ließen die Behörde keine medizinische Berechtigung des Präparates erkennen. Der Kombination aus niedermolekularem Heparin und Dihydroergotamin DIHYDERGOT HEPARIN (Sandoz) wird der Marktzutritt für die Indikation "Vorbeugung postoperativer tiefer Venenthrombose und Lungenembolie..." versagt, da die eingereichte Dokumentation die medizinische Berechtigung des Präparates nicht ausreichend belegt und die pharmakokinetische und human-pharmakologische Dokumentation mangelhaft ist. Die norwegische Behörde lehnt in zweiter Beratung die Registrierung des Interferon-Präparates WELLFERON (Wellcome) gegen Haarzell-Leukämie ab, da die eingereichte Dokumentation mangelhaft sei. Mit gleicher Begründung lehnt die Behörde in zweiter Beratung Mesalazin (CLAVERSAL) Zäpfchen (Smith Kline & French) für die angemeldete Indikation "ulzeröse Proktitis" ab, ferner INSULIN COMB (Hoechst), für dessen Mischungsverhältnis von gelöstem zu kristallinem Humaninsulin von 25:75 kein Bedarf bestehe (Nytt fra Statens Legemiddelkontroll 2 [1990], 17).


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