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Nachwirkungen

Arthrosemittel Orgotein (PEROXINORM) in der Schweiz verboten: Das auch in der Bundesrepublik vom Bundesgesundheitsamt negativ beurteilte Medikament Orgotein (PEROXINORM) der Grünenthal GmbH wird in der Schweiz verboten. Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) in Bern entzieht dem aus Rinderblut gewonnenen Enzym die Zulassung. Anlaß des Verabreichungsverbotes und Rückrufes vorhandener Bestände aus dem Handel sind Berichte über unerwünschte Wirkungen von Orgotein vor allem aus der Bundesrepublik Deutschland, die die Herstellerfirma auf Verlangen der IKS übermittelt hat. Über Art, Umfang und Schweregrad der nach Orgotein beobachteten Komplikationen sowie über das in der Schweiz bevorstehende Verbot des Fremdeiweißpräparates informierten wir unsere Leser in Ausgabe 10 (1989), 96. Ein von der Grünenthal Chemie in Stolberg an deutsche Ärzte versandtes, unauffällig aufgemachtes Rundschreiben vom 17. Mai 1990 übergeht den Sachverhalt des Anwendungs- und Vertriebsverbots von PEROXINORM in der Schweiz. Es wird darin das relativ geringe Gefährdungsrisiko dieser Arzneispezialität und die mangelhafte Begründung der Schweizer IKS erwähnt. Das deutsche Bundesgesundheitsamt erwägt nunmehr "Maßnahmen zur Risikominderung" für PEROXINORM

(ati d / Schweiz. Ärzteztg., 23. Mai 1990 / Neue Zürcher Zeitung, 26./27. Mai 1990, 13).


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