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Die Information für medizinische Fachkreise
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vorheriger Artikela-t 1990; Nr.5: 50 
Warnhinweis

CAVE FEMOVAN/MINULET/GYNOVIN –
Häufigkeit der Berichte nicht länger als Zufall erklärbar

Nach Aufforderung des BGA stellte die Schering AG im Dezember 1989 die Werbung für ihre Gestoden-haltigen Kontrazeptiva ein (vgl. a-t 12 [1989], 114). Anlaß bildete die Einleitung eines Stufenplanverfahrens zur Risikoabwehr durch die Bundesoberbehörde wegen des Verdachts, daß Gestoden-haltige "Mikropillen" ein erhöhtes Risiko von Störwirkungen wie z.B. Hirndurchblutungsstörungen besitzen im Vergleich zu Desogestrel-haltigen Produkten (MARVELON). Die Häufung der Verdachtsmeldungen bei Gestoden weist heute auf ein mehr als 10fach erhöhtes Risiko hin, das nicht mehr als zufällig erklärt werden kann. Mehr als 50 Frauen sind betroffen, am häufigsten im dritten Lebensjahrzehnt. Die Einnahmedauer bis zum Eintritt des zerebrovaskulären Ereignisses liegt zwischen vier Tagen und zwei Jahren. Auch im NETZWERK DER GEGENSEITIGEN INFORMATION des arznei-telegramm zeichnet sich die mehr als zufällige Häufung der Ereignisse ab. Aus einer Augsburger Klinik wurde jetzt für FEMOVAN der dritte Verdachtsfall binnen kurzer Zeit berichtet (NETZWERK-Fall Nr. 3827).

Durch die Wiederaufnahme der FEMOVAN-Werbung in dieser Situation stellt die Schering AG gegenüber der Arzneimittelaufsicht und dem Staat als Garant für die Sicherheit seiner Bürger die Machtfrage. Es stellt sich dadurch für die Bundesoberbehörde die Frage, ob jetzt bis zur Klärung des Risikos die Zulassung für Gestoden-haltige Präparate zum Ruhen gebracht werden muß, so wie es im Grundtenor des CONTERGAN- Einstellungsbeschlusses bei Risikoverdacht gefordert wird – zum Schutze der betroffenen Frauen.


© 1990 arznei-telegramm

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