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KEUCHHUSTENIMPFUNG IM NUTZEN-RISIKO-VERGLEICH

Mit Interesse las ich den Artikel über den Stellenwert der Masern-Mumps-Impfung (a-t 12 [1989], 109). Liegen vergleichbare wertende Informationen auch zur Keuchhustenimpfung vor?

Dr. med. M. RECKHARDT
D-2830 Bassum

Wichtig für die geplante Keuchhustenimpfung eines Kindes ist die "öffentliche Empfehlung" der Pertussis-Schutzimpfung durch das jeweilige Bundesland (nach § 51 BSeuchG). In manchen Bundesländern wird diese Impfung nicht mehr "öffentlich" empfohlen, so daß der Arzt, der diese Impfung durchführt, im Falle einer Impfschädigung für den angerichteten Hirnschaden aufkommen muß.

Wegen der bekannten zentralnervösen Störungen wie Krampfanfälle mit EEG-Veränderungen und Hirnschäden in Folge der Pertussis- Schutzimpfung (Häufigkeit im Bundesgebiet rund eine Erkrankung auf 25.000 Geimpfte; die ungünstigste Annahme liegt bei einem Krampfanfall pro 2.200 Geimpfte) wird die Impfung nur noch selektiv verabreicht. Leichte Impfreaktionen wie lokale Rötungen und Schwellungen, Schmerzen, Fieber, Benommenheit und Anorexie sind mit 80% eine häufige Impffolge, haben jedoch eine gute Prognose.

Nur besonders durch Keuchhusten gefährdete Kinder sollten geimpft werden: In Säuglingsheimen und Kinderkrippen, Kinder aus kinderreichen Familien, Patienten mit Erkrankungen der Atemwege und des Herzens etc. Neben Kindern mit akuten Erkrankungen dürfen keine Kinder geimpft werden, die früher an Krämpfen gelitten haben, die prä- oder perinatale Schäden aufweisen oder ZNS-Erkrankungen (Meningitis, Enzephalopathien etc.) überstanden haben. Jedes Kind sollte vor der Impfung genau untersucht werden. Auch sind die Angehörigen auf das mögliche Impfrisiko hinzuweisen (–Red.).

© 1990 arznei-telegramm

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