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Kurz und bündig

Aut idem - Austauschverbotsliste in Kraft

Im September 2014 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mehrere Wirkstoffe und Kombinationen festgelegt, die bei Verordnung künftig nicht mehr durch ein wirkstoffgleiches Präparat ersetzt werden dürfen.1 Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) keine Einwände hatte, trat die so genannte Substitutionsausschlussliste - zwar nicht überraschend, aber doch plötzlich - automatisch am 10. Dezember 2014, einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in Kraft. In Apotheken sorgte dies zu Recht für Unmut, da eine Umsetzung der Änderungen in der Software Zeit benötigt, sodass die Programme erst zum 1. Januar 2015 aktualisiert werden konnten.2  mehr 

© 2015 arznei-telegramm, publiziert am 23. Januar 2015

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