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Kurz und bündig

Jetzt amtlich – Kodein nicht für Kinder

Kinder, die Kodein erhalten, können lebensbedrohliche und tödliche Atemdepression entwickeln, gestillte Säuglinge, deren Mütter Kodein verwenden, tödliche Morphin-Intoxikationen (a-t 2012; 43: 80). Ultraschnelle Metabolisierer verstoffwechseln normale Kodeindosierungen so rasch, dass bedenklich hohe Morphinspiegel entstehen können. Durch Atemdepression gefährdet sind insbesondere Kinder unter zwölf Jahren. Angesichts dieser Risiken und der begrenzten Daten zur Pharmakokinetik und zum Nutzen von Kodein als Schmerzmittel (in TALVOSILEN FORTE u.a.) für Kinder empfiehlt der bei der europäischen Arzneimittelbehörde EMA angesiedelte Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC), die pädiatrische Anwendung von Kodein auf Jugendliche über zwölf Jahre zu beschränken, bei denen andere Schmerzmittel wie Parazetamol (BEN-U-RON, Generika) oder Ibuprofen (AKTREN, Generika) unzureichend wirken. Jugendliche bis 18 Jahre sollen nach operativer Entfernung von Gaumen- oder Rachenmandeln zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe ebenfalls kein Kodein verwenden, da sie für Kodein-induzierte Atemstörungen besonders empfänglich sind. Dies gilt generell auch für Jugendliche mit bereits bestehenden Atemstörungen. Kodein ist zudem für Personen jeden Alters tabu, die als ultraschnelle Metabolisierer (etwa 10% aller Kaukasier) bekannt sind, sowie für stillende Frauen, weil Kodein in die Muttermilch übergeht (EMA: PRAC recommends restricting use of codeine when used for pain relief in children, 14. Juni 2013). Die zuständige Koordinierungsgruppe für dezentral zugelassene Arzneimittel (CMDh) hat die Empfehlungen des PRAC bestätigt, die jetzt in den Ländern der EU umgesetzt werden müssen (EMA: CMDh endorses PRAC recommendation, 28. Juni 2013). Das CMDh merkt ohne nähere Begründung an, dass Kodein als Antitussivum (CODICAPS NEO u.a.) in der aktuellen Risikobewertung nicht berücksichtigt ist. Diese Beschränkung der Bewertung erachten wir als inakzeptabel, zumal bei Kindern mit Husten von beeinträchtigter Atemfunktion auszugehen ist. Unseres Erachtens müssen die neuen Restriktionen auch für Kodein-Antitussiva gelten, –Red.

© 2013 arznei-telegramm, publiziert am 5. Juli 2013

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