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Korrespondenz

ZUM WECHSEL AUF GENERIKA IN DER ANTIEPILEPTISCHEN THERAPIE (a-t 2013; 44: 44-5)

Die Kampagne, die seit einigen Jahren in der Antiepileptika-Therapie aus allzu durchsichtigen Motiven gegen den Wechsel auf Generika gefahren wird, ist für mich ein großes Ärgernis. Ich vermag darin nur geschäftliche Interessen der Pharmaindustrie zu erkennen… Wären die Argumente stichhaltig, müsste die Konsequenz - das genaue Beibehalten des einmal gewählten Präparates - nicht nur für den Erstanbieter, sondern ebenso für alle Generika gelten… Das würde auch gelten, wenn ein Epilepsiepatient einmal aus irgendeinem Grund in einem Krankenhaus stationär aufgenommen wird.

Jedes Krankenhaus wäre demnach verpflichtet, sämtliche Erst- und Generika-Anbieter aller Antiepileptika vorrätig zu halten bzw. sofort zu beschaffen, wenn ein Epilepsiepatient aufgenommen wird. Dies wird aber nirgendwo so gehandhabt. Jedes Krankenhaus verwendet Antiepileptika derjenigen Firmen, die in der Apotheke gerade gelistet sind… Mir ist jedoch nicht bekannt, dass es in den Krankenhäusern aus diesem Grund eine große Häufung epileptischer Anfälle gäbe. Auch richtet sich die Kampagne ausschließlich an die niedergelassenen Ärzte. Die Forderung, dass ein Präparat eines einmal gewählten Antiepileptika-Anbieters … auch exakt so im Krankenhaus weitergegeben werden müsste, habe ich noch nie gehört…

L. KASSENBERG (Facharzt für Neurologie u. Psychiatrie)
D-52249 Eschweiler
Interessenkonflikt: keiner

© 2013 arznei-telegramm, publiziert am 7. Juni 2013

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