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Korrespondenz

RABATTVERTRÄGE FÜR PENTOXIFYLLIN (TRENTAL, GENERIKA)?

Wenn Pentoxifyllin (TRENTAL, Generika), wie in a-t 2012; 43: 94 dargestellt, "zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht verordnet" werden darf, dann frage ich mich, weshalb haben die Krankenkassen den Wirkstoff "ausgeschrieben" und mit den entsprechenden Herstellern Rabattverträge ausgehandelt?

R. GUNKEL (Apotheker)
D-99817 Eisenach
Interessenkonflikt: keiner

Ein Arzneimittel, das nach der Arzneimittel-Richtlinie Anlage III von der Verordnung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen ist, darf in Einzelfällen dennoch verordnet werden, wenn dies medizinisch begründet werden kann. Auf Nachfrage teilt uns die Barmer GEK, eine der vielen Krankenkassen mit Rabattvertrag für ein Pentoxifyllin-Präparat, mit, dass dieser Vertrag auf eine wirtschaftlichere Versorgung der Versicherten abzielt, die in medizinisch begründeten Einzelfällen mit diesem Wirkstoff behandelt werden sollen.1 Uns scheint es absurd, dass für einen Stoff, dessen Verordnung absolute Ausnahme bleiben sollte, aufwändige Rabattverträge ausgehandelt werden, -Red.

1

Barmer GEK: Schreiben vom 23. November 2012

© 2012 arznei-telegramm, publiziert am 7. Dezember 2012

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