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Kurz und bündig

Adrenalin-Autoinjektor ANAPEN - doppeltes Versagen

Lincoln Medical Limited (Großbritannien) lässt europaweit alle noch haltbaren Chargen des Adrenalin-Autoinjektors ANAPEN zurückrufen, der hierzulande von der Hamburger Firma Dr. Beckmann vertrieben wird. Der Grund: Es kann nicht garantiert werden, dass der Injektor das Adrenalin tatsächlich korrekt abgibt. Das Problem soll bei der Entwicklung einer neuen Injektorvariante aufgefallen sein. Weitere Details teilt der Anbieter nicht mit. Europaweit soll es keine konkreten Versagensmeldungen geben - bei 4 Mio. verkauften Einheiten. Kurioserweise musste Dr. Beckmann Pharma in kurzem Abstand zwei Rote-Hand-Briefe mit zum Teil identischen Textpassagen versenden (Dr. Beckmann: Rote-Hand-Briefe zu ANAPEN vom 25. Mai 2012 und 5. Juni 2012; http://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/RHB/Archiv/2012/20120525.pdf und …/20120605.pdf). Die erste Version war mit der Landesbehörde Hamburg abgestimmt, die zweite hielt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für erforderlich, weil der Behörde im ersten Schreiben die Information fehlte, dass die Patienten den ANAPEN-Injektor noch so lange mit sich führen sollen, bis sie Ersatz haben. Zuverlässig funktionierenden Ersatz kann die Firma aber erst frühestens Mitte bis Ende Juli 2012 liefern (Dr. Beckmann: Schreiben vom 29. Juni 2012). Wie für ein solches Notfallarzneimittel erforderlich, wird ANAPEN "bis auf Patientenebene" zurückgezogen. Apotheken erhalten Gutschriften für vorhandene Lagerware. Patienten jedoch, die den ANAPEN-Injektor bereits haben, sollen sich laut Rote-Hand-Brief vom Arzt ein alternatives Produkt (siehe nachfolgenden Artikel) verordnen lassen. Die Kosten, die durch die Marktrücknahme der ANAPEN-Chargen "auf Patientenebene" und die nachfolgende Neuverordnung eines teuren Injektors entstehen, werden also auf die Versichertengemeinschaft abgewälzt. Dr. Beckmann Pharma hat nicht nur ein Notfallmedikament vertrieben, das potenziell versagt. Die Firma versagt auch den Allergikern bzw. den Krankenkassen den finanziellen Ausgleich für die durch den Produktionsfehler entstehenden zusätzlichen Kosten, -Red.

© 2012 arznei-telegramm, publiziert am 6. Juli 2012

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