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Korrespondenz

RIVAROXABAN (XARELTO): NEUARTIGE MUSTER-DRÜCK-METHODE?

Heute kam der Paketbote und gab an, er müsse den Empfang eines Paketes von mir persönlich abzeichnen lassen. Das Päckchen war in der Farbe der berühmten Schokoladenkuh gehalten und sollte laut Aufschrift Neuigkeiten zu Rivaroxaban (XARELTO; siehe auch Seite 2) enthalten. Der angebliche Quittungszettel entpuppte sich als Musteranforderung, weshalb ich die Annahme verweigerte. Ist ein solches Vorgehen von Seiten der Firma Bayer rechtens?

Dr. med. F. SCHUMACHER (Facharzt für Allgemeinmedizin)
D-90429 Nürnberg
Interessenkonflikt: keiner

Auch weitere Kollegen berichten uns von dieser Methode. Als Mitglied von MEZIS** ärgert sich ein Kollege besonders, dass er erst im Nachhinein bemerkt hat, dass ihm mit dem Päckchen als „Neuigkeit” ein XARELTO-Muster untergeschoben worden ist. Pharmahersteller dürfen laut Arzneimittelgesetz Muster nur auf schriftliche Anforderung abgeben. Bei der Bayer-Methode liegt diese bis zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vor. Eine Muster-„Anforderung” per Quittungszettel bei Lieferung erachten wir als untergeschobene Anforderung, die nicht vom Arzt initiiert wurde. Nach unserer Einschätzung wird hier versucht, die rechtlichen Vorgaben zu unterlaufen. Wir haben den Vorgang bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt. Bayer geht allerdings kein besonderes Risiko ein. Allenfalls droht ein Bußgeld, das Firmen hierzulande üblicherweise aus der Portokasse bezahlen können, –Red.

* Vorversion am 10. Jan. 2012 als blitz-a-t veröffentlicht.
** MEZIS = Mein Essen zahl ich selbst (http://www.mezis.de)

© 2012 arznei-telegramm, publiziert am 13. Januar 2012

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