logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 2011; 42: 39nächster Artikel
Netzwerk aktuell

Albträume und Depression unter Dronedaron (MULTAQ)

Ein 71-jähriger Mann nimmt wegen rezidivierenden Vorhofflimmerns nach erfolgreicher Kardioversion zur Rezidivprophylaxe das Amiodaron-Analogon Dronedaron (MULTAQ) ein. Gleichzeitig wird eine Antikoagulation mit Phenprocoumon (MARCUMAR, Generika) begonnen. Nach zweieinhalb Wochen berichtet er erstmalig über schwere Albträume, während der er laut Ehefrau um sich geschlagen hat (NETZWERK-Bericht 15.849). Albträume als Störwirkung von Dronedaron oder Phenprocoumon finden wir bislang weder in den Fachinformationen noch in der Literatur (Sanofi-Aventis: Fachinformation MULTAQ, Stand Jan. 2011; MEDA Pharma: Fachinformation MARCUMAR, Stand Dez. 2010). Unter Amiodaron (CORDAREX, Generika) treten sie häufig auf (Sanofi-Aventis: Fachinformation CORDAREX, Stand Nov. 2008). Auch eine Wechselwirkung mit dem vom Patienten schon seit Längerem eingenommenen Betablocker Bisoprolol (CONCOR, Generika), der selten Albträume auslösen und dessen Spiegel durch Dronedaron erhöht werden kann, ist denkbar. Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liegt ein Verdachtsbericht über Albträume unter Dronedaron vor (BfArM: Schreiben vom 15. März 2011). Eine andere Störwirkung auf das Nervensystem entwickelt ein 66-jähriger Mann während mehrmonatiger Einnahme von Dronedaron: Neben zunehmenden Muskel-, Gelenk- und Kopfschmerzen, Übelkeit und Unwohlsein kommt es bei ihm zu Depression. Nach Absetzen klingen die Beschwerden ab (NETZWERK-Bericht 15.836). Auch Depression und derartige Schmerzen sind bislang nicht als Nebenwirkung von Dronedaron beschrieben. Dem BfArM liegt ein Bericht zu Depression unter Dronedaron vor, zu Muskel-, Gelenk- und Kopfschmerzen sind es sechs, vier bzw. drei (BfArM: Schreiben vom 15. März 2011).

© 2011 arznei-telegramm, publiziert am 8. April 2011

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.