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Antidiabetikum Pioglitazon (ACTOS u.a.) - ab April 2011 nicht mehr zu Lasten der GKV verordnungsfähig

Seit Anfang November ist das Glitazon-Antidiabetikum Rosiglitazon (AVANDIA u.a.) nicht mehr im Handel, nachdem die europäische Zulassungsbehörde EMA wegen negativer Nutzen-Schaden-Bilanz das Ruhen der Zulassung empfohlen hatte (a-t 2010; 41: 77-8 und 107). Ab April kommenden Jahres darf auch das Glitazon Pioglitazon (ACTOS u.a.) - abgesehen von medizinisch begründeten Einzelfällen - nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen verordnet werden. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der im Juni 2010 noch für beide Glitazone gefasst wurde, tritt dann in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte zunächst Einsprüche dagegen erhoben, diese jedoch nach erneuter Stellungnahme des G-BA fallen gelassen. Der G-BA sieht beide Glitazone als unzweckmäßig an, da ein Zusatznutzen im Hinblick auf makro- und mikrovaskuläre Folgeerkrankungen des Diabetes nicht hinreichend belegt ist, mit der Zunahme von Herzinsuffizienz und Knochenfrakturen, die als Klasseneffekte anzusehen sind, den Patienten aber schwerwiegender Schaden zugefügt wird (Gemeinsamer Bundesausschuss: Ergänzende Stellungnahme vom 19. Okt. 2010/BAnz vom 18. Nov. 2010; http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1141/#1141/).

© 2010 arznei-telegramm, publiziert am 3. Dezember 2010

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