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Korrespondenz

ABGELAUFENE ARZNEIMITTEL

Das Beachten des Verfallsdatums (a-t 2003; 34: 78) erhöht die Arzneimittelsicherheit gerade auch bei Arzneimitteln, die unsachgemäß gelagert werden. So finden sich Arzneimittel in Badezimmern oder im Auto, die Aufbrauchsfrist von Arzneimitteln wird von vielen Patienten mit dem Verfallsdatum gleichgesetzt. Arzneimittelmüll lässt sich durch adäquates Verordnen am besten eindämmen und nicht durch die Abgabe möglicherweise doch nicht so einwandfreier Arzneimittel.

J. SCHWARZBECK (Apotheker)
D-93042 Regensburg
Interessenkonflikt: keiner

Kann ich als leitender Arzt in einer Klinik die Verantwortung übernehmen für die begrenzte Verwendung über das Verfallsdatum hinaus?

Dr. med. G. HEINBOCKEL (Internist)
D-79104 Freiburg
Interessenkonflikt: keiner

Bei Überschreiten des Verfallsdatums endet nach dem Arzneimittelgesetz die Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels (§ 8 [2] AMG) - unabhängig davon, ob es noch seine volle Wirksamkeit hat oder nicht. Es ist daher nicht möglich, die weitere Verwendung anzuordnen. Dies würde im Konflikt- oder Schadensfall haftungsrechtliche Probleme nach sich ziehen, -Red.

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