logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 2003; 34: 60nächster Artikel
Korrespondenz

EVIDENZSTUFE 1A FÜR GLUKOSAMIN (DONA 200-S) BEI ARTHROSE?

Heute wurde mir von einem Pharmareferenten ein Prospekt der Firma Opfermann übergeben.1 Nach den hier dargestellten Studien wäre für das Präparat DONA 200-S eine Evidenz von Grad 1a nachgewiesen. Somit dürften gegen die Verordnung des Präparates bei Arthrosen keinerlei Bedenken bestehen. Ich möchte Sie um eine Stellungnahme bitten.

Dr. A. KIRCHER (Facharzt für Innere Medizin)
D-36129 Gersfeld/Rhön
Interessenkonflikt: keiner

Der Prospekt1 nimmt Bezug auf ein COCHRANE-Review: In diese 1999 fertig gestellte und seither nicht aktualisierte systematische Übersicht zum Nutzen von Glukosamin (DONA 200-S) bei Arthrose werden zwölf randomisierte kontrollierte Studien eingeschlossen.2 Von diesen haben acht3-10 auch nach Einschätzung der Autoren des Reviews zum Teil gravierende Qualitätsmängel. Im vollständigen Text werden die Qualitätsmängel zwar diskutiert. Dies bleibt aber ohne Folgen für die Metaanalyse. Mehr noch: Im Abstract* fallen die Bedenken völlig unter den Tisch. Hier wird nur das positive Ergebnis der Übersicht referiert, dagegen fehlen jegliche Informationen über das zu Grunde liegende problematische Ausgangsmaterial.

Die Studie mit den höchsten Qualitäts-Scores ist ein unveröffentlichtes Manuskript, das bei Aufnahme in das COCHRANE-Review angeblich bereits "zur Publikation eingereicht" war. Seither sind dreieinhalb Jahre vergangen, ohne dass die Arbeit veröffentlicht vorliegt. Als größte Studie mit 319 Patienten hat sie großen Einfluss auf die Ergebnisse. In praktisch allen Auswertungen zeigt sie zudem den stärksten Effekt. Wie bei der Mehrzahl der ausgewerteten Studien ist auch an dieser der italienische Glukosamin-Hersteller Rotta beteiligt.2 Wir halten es für unannehmbar, eine systematische Übersicht auf eine seit mehreren Jahren "zur Publikation eingereichte", aber immer noch unveröffentlichte - mithin für niemanden überprüfbare - Studie zu stützen. Auf unsere Kritik, die wir auch offiziell als Kommentar zum Review auf der Homepage der COCHRANE Collaboration geäußert haben, erhielten wir bis Drucklegung keine Reaktion.

Von den drei veröffentlichten, im Review ausgewerteten Studien mit akzeptabler Qualität vergleichen zwei Glukosamin mit Plazebo bei Arthrose des Kniegelenks. Eine kommt zu positivem Ergebnis,11 die zweite lässt keinen Effekt erkennen.12 Bei der dritten handelt es sich um einen auf Überlegenheit angelegten Vergleich mit Ibuprofen (BRUFEN u.a.) bei Kniearthrose. Der ausbleibende signifikante Unterschied wird als Gleichwertigkeit interpretiert.13 Dieser Umkehrschluss ist aber unzulässig, weil er mit deutlich größerer Unsicherheit als mit der allgemein akzeptierten Irrtumswahrscheinlichkeit von 5% behaftet ist.

Seit Erscheinen der COCHRANE-Übersicht sind zwei weitere plazebokontrollierte "Positiv"-Studien erschienen, die aber primär auf einen in seiner Aussagekraft zweifelhaften Surrogatparameter (Gelenkspaltbreite) ausgelegt sind (a-t 2001; 32: 17-8). An beiden Studien ist wiederum der Glukosamin-Hersteller Rotta beteiligt.14,15 Zwei neuere, unabhängig von diesem Hersteller durchgeführte Studien ergeben dagegen keinen Vorteil von Glukosamin gegenüber Plazebo.16,17

Unseres Erachtens wird durch das COCHRANE-Review zur Arthrosetherapie mit Glukosamin (DONA 200-S) fragwürdige Evidenz ungerechtfertigterweise in Evidenz der Stufe 1a umgemünzt. Dies ist ganz im Sinne des Anbieters Opfermann. Die Firma benutzt das COCHRANE-Review einschließlich einer großformatigen deutschen Übersetzung des Abstracts für einen Werbeprospekt.1

Wieder einmal wird eine Übersicht der COCHRANE Collaboration, die als unabhängig angesehen wird, vom Marketing missbraucht und ist vielleicht sogar für das Marketing verfasst worden (vgl. a-t 2002; 33: 26). Ein Interessenkonflikt wird in dem Review nicht angegeben. COCHRANE-intern ist aber inzwischen der Verdacht auf einen komplexen Interessenkonflikt aufgekommen.18


© 2003 arznei-telegramm

Autor: angegebene Leser bzw. Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.