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Korrespondenz

METAMIZOL: WARNUNGEN NOCH AKTUELL?

Novaminsulfon (Metamizol; NOVALGIN u.a.) erlebt derzeit eine rasante Wiederbelebung in der ärztlichen Verordnung. Das a-t hat doch immer wieder vor der "breiteren Anwendung" gewarnt. Ist diese Einschätzung noch aktuell?

R. REUTER (Apotheker)
D-57250 Netphen
Interessenkonflikt: keiner

Wegen schwerwiegender immunogener Schadwirkungen (a-t 1993; Nr. 11: 125-6) gelten für Metamizol nach wie vor die in den 80er Jahren angeordneten strengen Anwendungsbeschränkungen auf akute starke Schmerzen nach Verletzungen und Operationen, bei Koliken und Tumoren sowie sonstige akute oder chronische starke Schmerzen bzw. hohes Fieber, wenn andere Methoden kontraindiziert sind oder nicht wirken. Wird Metamizol außerhalb dieser Indikationen verwendet, beispielsweise routinemäßig auf Stationen, zur Schmerzprävention bei ambulanten Operationen oder generell als Erstwahlmittel bei Schmerzen, ist im Schadensfall mit haftungsrechtlichen Problemen zu rechnen.

In Ländern wie Großbritannien, USA, Kanada oder Australien ist Metamizol seit Jahrzehnten nicht mehr im Handel. In Schweden wurde das Analgetikum Ende der 90er Jahre nach kurzer erneuter Vermarktung wegen der hohen Risiken wieder aus dem Verkehr gezogen. Die schwedische Behörde hat die Inzidenz der Agranulozytose nach den jüngsten Erfahrungen auf 1 : 1.000 bis 1 : 1.700 geschätzt (a-t 1999; Nr. 6: 64-5).1 Trotz guter Wirksamkeit wird die Nutzen-Schaden-Bilanz von Metamizol daher negativ bewertet.1

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